Bis zu 6 Mio. Menschen erhalten in Deutschland zu wenig Rente!
Köln, 03.07.2012
Der 2009 neugeregelte Versorgungsausgleich gilt auch für Scheidungen vor diesem Termin. Das wissen viele Betroffene aber gar nicht. Der Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater e.V., Martin Reißig: „Versorgunqsausqleich neu berechnen lassen kann sich lohnen!“
Seit 2009 werden bei Scheidungen alle Rentenansprüche zwischen den Partnern zur Hälfte aufgeteilt. Dadurch haben sich die Rentenhöhen besonders häufig zugunsten der Ehefrauen verändert, bei denen seitdem nicht selten eine höhere Rente herauskam.
Diese Regelung gilt auch für Scheidungen, die in den Jahren zwischen 1977 und 2009 vollzogen wurden. Das betrifft immerhin 12 Mio. Menschen – die Hälfte davon hat möglicherweise Anspruch auf deutlich höheren Versorgungsausgleich. Aber die wenigsten Betroffenen wissen das. Und: Kaum jemand weiß, dass man seinen Versorgungsausgleich nachträglich neu berechnen lassen kann. Das bedeutet: Sie verschenken Geld, dass sie möglicherweise selber dringend benötigen. Dabei ist die Neubeantragung relativ einfach, erklärt Martin Reißig: „Stellen Sie beim Familiengericht einen Antrag auf Neuberechnung des Versorgungsausgleichs. Und fügen Sie gleich eine Kopie Ihres Scheidungsurteils bei – das beschleunigt das Verfahren.“
Die neue Rente wird ausbezahlt, sobald der neue Beschluss des Gerichts rechtskräftig ist. Zwar können zwischen AntragsteIlung und Rechtskraft des Beschlusses einige Monate vergehen, die neue Rente berechnet sich aber schon ab AntragsteIlung, sodass es für die Zeit zwischen Antrag und Beschluss noch eine Nachzahlung gibt.
Es ist allerdings auch möglich, dass eine Neuberechnung nicht den gewünschten Erfolg einer höheren Rente bringt. Deswegen sollte man die neue Rente vorab von einem Rentenberater berechnen lassen. Das ist wichtig, denn:
- Damit das Gericht einer Änderung zustimmt, muss sie „wesentlich“ sein. Wer im Endeffekt nur fünf Euro mehr bekommen wird, kann sich also die Mühe sparen.
- Unter Umständen bekommt man weniger Rente, weil sich die Neuberechnung zu Gunsten des geschiedenen oder Ex-Ehepartners auswirkt.
„Ein weiterer Hinderungsgrund den Versorgungsausgleich neu berechnen zu lassen, ist die Wiederaufnahme eines Verfahrens mit dem Ex-Partner“, vermutet der Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater e.V., Martin Reißig. „Der wird natürlich über den Antrag informiert und in vielen Fällen bekommt nach der Neuberechnung der eine weniger, der andere mehr. Das kann Konflikte bedeuten. Allerdings kommt es normalerweise nicht zu unerwünschten Zusammentreffen, weil die Verfahren überwiegend schriftlich abgewickelt werden.“
In seltenen Fällen stellt sich bei den Berechnungen heraus, dass der Versorgungsträger aus mathematischen Gründen jahrelang an beide zu wenig ausbezahlt hat. Dann kann es sogar sein, dass beide von der Neuberechnung profitieren. In jedem Fall sollte man den neuen Versorgungsausgleich immer durch einen Rentenberater prüfen lassen, bevor man den Antrag stellt.