15.02.2021

Gravierende Beratungslücken bei der Grundrente!

Berlin, 15.02.2021

„Bundesverband der Rentenberater sieht gravierende Beratungslücken bei der Grundrente“

Mütter, Väter, pflegende Angehörige – Beratung von Minijobbern und Beschäftigten ab 50 wird nicht angeboten.

Nach Auffassung des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bei ihren Hinweisen zur Grundrente die falsche Gruppe von Versicherten im Blick.

Ein zentraler Hinweis auf der Internetseite der Rentenversicherung lautet: „Der Anspruch auf Grundrente wird automatisch geprüft und ausgezahlt. Für Rentnerinnen und Rentner besteht kein Handlungsbedarf!“

Somit besteht für die DRV offenbar kein Beratungsbedarf. Das stimmt, gilt aber nur für diejenigen, die schon Rente bekommen. Für viele Jüngere kann fehlende Beratung folgenschwere Konsequenzen haben.

Viele Betroffene könnten durch heutige Entscheidungen ihren Grundrentenanspruch erheblich verbessern. Oder gegebenenfalls komplett aufs Spiel setzen.

 

Mütter, Väter und pflegende Angehörige mit (oder ohne) Minijob

„Für die Betroffenen ist ohne Beratung völlig unklar, welche finanziellen Konsequenzen vermeintlich einfache Entscheidungen haben.“, sagt Andreas Irion, Grundrenten-Experte im Bundesverband der Rentenberater e.V. „Oder anders gesagt: Alles was Sie angeben, kann bei der Rente gegen Sie verwendet werden!“

Allein die Frage, welchem Elternteil die Zeiten für Kindererziehung (KEZ) zugeschlagen werden, kann bei einer durchschnittlichen Bezugsdauer mit Grundrentenanspruch bis zu 20.000 Euro ausmachen.

Der Grund: Zeiten für Kindererziehung gehen heute üblicherweise an die Mütter, oft gleichzeitig der Elternteil mit geringerer Rente. Die meisten Menschen gehen sicher davon aus, dass so ihre Rente ‚aufgewertet‘ wird.

„Das kann ein folgenschwerer Fehler sein.“, warnt Irion. „Die KEZ sollten – anders als man denkt – bei Grundrentenberechtigten meistens gerade zu dem Elternteil gehen, der bereits mehr Rentenpunkte hat.“, erklärt der Rentenexperte.

Wenn Eltern ihr Kind gemeinsam erzogen haben, sollten sie also unbedingt zum Rentenberater gehen, wenn für sie die Grundrente später infrage kommen könnte.

Selbst wenn sich Eltern später scheiden lassen, kann diese Aufteilung sinnvoll bleiben. Die zusätzlichen Rentenpunkte und auch der Grundrentenzuschlag werden dann nämlich geteilt.

Fragwürdige Empfehlung der DR

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, dass Eltern ‚frühzeitig‘ entscheiden, wem Kindererziehungszeiten angerechnet werden.

Aber das Gegenteil ist richtig: Eltern, die ihr Kind gemeinsam erziehen und bei denen einer oder beide für die Grundrente infrage kommen, sollten die Zuordnung der Rentenpunkte für ihre Kinder erstens aufschieben und zweitens auf jeden Fall die Hilfe eines Rentenberaters in Anspruch nehmen.

Eine weitere Besonderheit bei der Berechnung der Grundrente: Während ‚normale‘ Minijobber ihre Rente durch die eigenen Beiträge erhöhen, ist das bei den meisten Nebenbei-Minijobbern, die später einmal Anspruch auf Grundrente haben, anders.

„Die Rentenbeiträge senken bei dieser Gruppe erst das Einkommen und später die Rente.“, bringt es Andreas Irion auf den Punkt.

Ähnliches gilt für pflegende Angehörige. Eine Erhöhung des Pflegegrades führt normalerweise zu einem höheren Rentenanspruch für die Pflegeperson. Für einen Teil der Berechtigten wird durch die Grundrente dieser Zusammenhang ins Gegenteil verkehrt.

Betroffene sollten Anfang, Mitte 50 einen Rentenberater aufsuchen!

Die Höhe der späteren Grundrente hängt von sehr vielen, unterschiedlichen Faktoren ab. Betroffene können aber viele wichtige Aspekte erst erkennen, wenn es zu spät ist – nämlich, wenn sie in Rente gehen. Erst dann offenbaren sich ‚Eigentore‘.

„Für Laien ist das kaum zu durchdringen und auch die Deutsche Rentenversicherung kann mit den dort vorgesehen Zeitkontingenten nicht umfassend beraten.“, sagt Rentenexperte Irion.

Allerdings lassen sich mit entsprechendem Vorlauf vor dem Renteneintritt noch wichtige Weichen stellen. Der Bundesverband der Rentenberater empfiehlt Betroffenen deswegen etwa 5 bis 10 Jahre, bevor sie in Rente gehen, einen unabhängigen Experten aufzusuchen.

Einen unabhängigen Rentenexperten in ihrer Nähe finden Ratsuchende über die Homepage www.rentenberater.de.

Pressemitteilung zum Herunterladen als .pdf-Datei

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