02.12.2020

Corona-Hilfen für Rentner sollten verlängert werden.

Berlin, 02.12.2020

Bundesverband der Rentenberater plädiert für die Ausweitung des Sozialschutzpakets.

Für dieses Jahr gilt: Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht und weiterarbeitet, kann in 2020 bis zu 44.590 Euro dazu verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Davon können alle Rentner profitieren, die vor Corona nur 6.300 Euro dazuverdienen durften.

Die Neuregelung, die zunächst bis zum 31. Dezember 2020 befristet ist, sollte vor allem dort Anreize setzen, wo dringend Arbeitskräfte gebraucht werden.

Diese Regelung hatte der Bundesverband der Rentenberater e.V. ausdrücklich unterstützt, zumal sich – durch weiter geleistete Beiträge – auch die laufende Altersrente später erhöht.

„Aktuell müssen wir wohl davon ausgehen, dass uns die Pandemie mit all ihren Folgen noch eine Weile begleitet.“, sagt Anke Voss, die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. „Deswegen plädieren wir unbedingt dafür, dass die verbesserten Hinzuverdienstmöglichkeiten für Flexi-Rentner auf 2021 ausgeweitet werden.“, betont Voss.

„Eine Verlängerung wäre jetzt das richtige Signal!“

Auf unbestimmte Zeit werden viele Menschen weiter Kurzarbeitergeld beziehen müssen und damit weniger Geld in der Tasche haben.

„Für ältere Arbeitnehmer könnte es sinnvoll sein, eine vorgezogene Teil-Rente zu beantragen. Auf diese Weise könnten sie den Verdienstausfall ausgleichen.“

Und nicht nur Neu-Rentner profitieren von der Regelung. Auch wer schon eine abschlagsfreie Rente bezieht, könnte nun weiter oder wieder arbeiten, da die Rente bis zur Einkommensgrenze von 44.590 Euro unberührt bliebe.

Positiver Nebeneffekt: Da weiter Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt werden, gibt es später auch mehr Rente. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze wird die Rente neu berechnet und erhöht sich entsprechend.

Vor den Corona-Hilfen war das für langjährig Versicherte nicht attraktiv, weil das erzielte Einkommen über 6.300,- Euro die Rente anteilig reduziert hat. Durch die Regelungen des Sozialschutzpakets bleibt die Rente bis zur Hinzuverdienstgrenze von 44.590 Euro unberührt.

Allerdings soll diese Regelung am 31. Dezember 2020 enden und bislang ist von der Bundesregierung über eine Verlängerung nicht entschieden worden.

„Dieses sinnvolle Instrument sollte jetzt unbedingt verlängert werden, weil es sowohl für den Einzelnen als auch für Unternehmen wirtschaftliche Anreize setzt, die zur Abfederung der Krise führen können.“, sagt Voss.

„Gerade im Gesundheitsbereich oder in der Bildung könnte so qualifiziertes Personal zurückgewonnen werden.“, verdeutlicht Voss.


Wichtig: Den Vorgang unbedingt von einem Rentenberater prüfen lassen

Die Kombination Rente plus Einkommen kann sich im Einzelfall aber auch negativ auswirken, z. B. wenn Versicherte Krankengeld oder eine Betriebsrente beziehen. Sogar die oben beschriebenen positiven Effekte beim Kurzarbeitergeld könnten sich umkehren.

Der Bundesverband der Rentenberater e.V. hatte bereits in seiner Stellungnahme zum Sozialschutzpaket gefordert, dass negative Konsequenzen auf jeden Fall ausgeschlossen werden müssen.

„Wir würden uns wünschen, dass der Gesetzgeber nun bei einer Verlängerung die Chance nutzt, sicherzustellen, dass die Regelung nur zu Gunsten der Versicherten wirkt.“, sagt Voss.

Ob sich die Neuregelung nun im Einzelfall tatsächlich positiv auswirkt, sollten Versicherte also unbedingt von registrierten Rentenberatern prüfen lassen.

Persönliche Beratungstermine sind in fast allen Kanzleien mit den gebotenen Sicherheitsregeln im Rahmen der Corona-Pandemie möglich. Über die Homepage www.rentenberater.de finden Ratsuchende die Telefonnummern und Mailadressen der unabhängigen Rentenexperten in ihrer Nähe.

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