30.03.2020

Corona-Rettungsschirm: Rentner dürfen 2020 mehr dazu verdienen!

Berlin, 30.03.2020

Durch das neue Sozialschutzpaket zur Linderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie können Rentner nun mehr dazu verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Bisher durften Rentnerinnen und Rentner maximal 6.300 Euro im Jahr kürzungsfrei dazuverdienen, wenn sie vor der Regelaltersgrenze in Rente gegangen waren. Lag das Einkommen darüber, mussten die Betroffenen Kürzungen in Kauf nehmen, bekamen also nur noch einen Teil ihrer Rente.

Der Deutsche Bundestag hat nun für das Jahr 2020 beschlossen, die Hinzuverdienstgrenze für sogenannte Frührentner auf 44.590 Euro pro Jahr anzuheben. Diesen Betrag können betroffene Rentner insgesamt hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.

Der Bundesverband der Rentenberater hatte diese auf das Jahr 2020 begrenzte Regelung im Rahmen einer Stellungnahme an das Ministerium ausdrücklich begrüßt und angeregt, über eine zeitliche Ausweitung nachzudenken.

„Diese Regelung bietet vor allem im jetzt so strapazierten Gesundheits- und Pflegebereich große Chancen.“, erklärt Anke Voss, die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. „Hier wird jede helfende Hand gebraucht, aber die bisherige Hinzuverdienstgrenze machte das Weiterarbeiten für viele Rentner unattraktiv.“

„Wir wissen natürlich, dass aktuell viele Menschen unter dem Shutdown und Einkommensverlusten leiden.“, betont Voss. „Und die wirtschaftlichen Folgen – auch im Alter – sind ja aktuell noch gar nicht absehbar. Aber für viele, die – aus welchen Gründen auch immer – früher in Rente gegangen sind, bietet sich in diesem Jahr eine gute Möglichkeit, ihr Fachwissen und ihre Erfahrung in wichtigen Bereichen wieder einzubringen.“

Aufgrund der wirtschaftlichen Herausforderungen in der Zeit nach der Pandemie, sollte nach Ansicht des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. aber schon jetzt eine Verlängerung der Maßnahme bis zum Jahresende 2021 erwogen werden.

Unter gewissen Voraussetzungen wäre es für Versicherte nun sogar günstig, schon jetzt in Rente zu gehen und dann neben der Rente weiterzuarbeiten. Ob sich die Neuregelung der Flexi-Rente im Einzelfall positiv auswirkt, sollten Versicherte unbedingt von registrierten Rentenberatern prüfen lassen.

Negative Konsequenzen – wenn bspw. Krankengeld bezogen wird oder bei einem Betriebsrentenanspruch – könnte die Neuregelung in der aktuellen Fassung für Bestandsrentner haben. Also für diejenigen, die eine Altersteilrente unter Berücksichtigung der „alten“ Hinzuverdienstgrenze beziehen.

„Uns ist deswegen wichtig, dass der Gesetzgeber für die befristete Regelung negative Folgen ausschließt und sicherstellt, dass sie nur zugunsten der Versicherten wirkt.“, sagt Voss.

Versicherte, die auf Basis der neuen Regelungen eine Frühberentung in Betracht ziehen, sollten auf jeden Fall vorher Kontakt zu einem registrierten Rentenberater aufnehmen.

Natürlich gelten zurzeit auch für Rentenberaterinnen und Rentenberater die Regeln und Kontaktbeschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie. „Viele unserer Mandanten zählen aus gesundheitlichen oder aus Altersgründen zur Corona-Risikogruppe. Wir empfinden eine hohe Verantwortung gegenüber diesen Personen, und selbstverständlich auch gegenüber allen anderen Mandanten, die unseren Rat benötigen.“, erklärt Voss.

Die meisten Fragen lassen sich aber auch sehr gut am Telefon klären, so dass ein persönlicher Besuch oft nicht nötig ist. 

Über die Homepage www.rentenberater.de finden Ratsuchende die Telefonnummern und Mailadressen der unabhängigen Rentenexperten in ihrer Nähe

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