20.09.2019

Fragwürdiger Rententipp von Stiftung Warentest

Berlin, 20.09.2019

„Eine Checkliste ersetzt doch keine persönliche Beratung!“

Stiftung Warentest kritisiert im aktuellen Heft die Beratungsleistung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) als höchstens „ausreichend“.

„Die geschilderten Erlebnisse decken sich größtenteils mit unseren Beobachtungen.“, bestätigt die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater, Anke Voss.

Den ‚Rententipp‘ der Stiftung hält die Präsidentin als Lösungsansatz für Versicherte allerdings für etwas irreführend.

Stiftung Warentest wirbt im aktuellen Heft damit, dass Nutzer mit ihren Checklisten und Erfassungsbögen: ‚…so viel über ihre Renten wissen, dass sie die Erklärungen der Mitarbeiter einordnen und kritisch nachfragen können.‘

Bei den Lesern wird so der Eindruck erweckt, sie könnten fast ohne sachkundige Beratung ihre Ansprüche verstehen und durchsetzen.

„Das ist doch etwas zu simpel dargestellt“, findet Anke Voss. „Wir empfehlen auch, gut vorbereitet und mit allen Unterlagen zum Gespräch zu gehen, aber niemand wird mit einer Checkliste allein zum Experten.“

„Wenn Mandanten zu uns kommen, berichten sie vor allem, dass die Sachbearbeiter sich kaum mehr Zeit für individuelle, verständliche Gespräche nehmen können. So haben viele Versicherte hinterher mehr Fragen als vorher.“

Die Arbeitsbelastung der Beschäftigten beim Versicherungsträger scheint – zumindest in einigen Regionen – stark zugenommen zu haben, so der Eindruck der Verbandspräsidentin. Häufiger als früher können zugelassene Rentenberater nur noch über Untätigkeitsklagen dafür sorgen, dass Fälle weiter bearbeitet werden.

Dazu kommt: Die Beschäftigten der Rentenversicherungsträger müssen zwar umfassend beraten, sie sind aber selbstverständlich in erster Linie ihrem Arbeitgeber – also der Deutschen Rentenversicherung – verpflichtet. „Wenn Sie da erwarten, dass ihre persönlichen Interessen in den Vordergrund gestellt werden, ist das in etwa so, als ob Sie vom Finanzamt eine Finanzberatung bekommen möchten. Es bezeichnet ja auch niemand einen Finanzbeamten als ‚Steuerberater‘.“

Im komplexen Sozialversicherungsrecht, und nicht zuletzt bei der Rente, braucht man zum Durchsetzen von Ansprüchen ausgewiesene Experten, die jedes Detail rechtssicher kennen und in erster Linie im Sinne der Versicherten handeln.

“Und das sind die in Deutschland zugelassenen Rentenberater.“, erklärt Voss.

Rentenberater/Rentenberaterin ist eine geschützte Berufsbezeichnung, die auch nur von entsprechend registrierten Personen genutzt werden darf. Sie sind unabhängige Experten für gesetzliche Rente, für betriebliche und berufsständische Vorsorge und weitere Bereiche des Sozialversicherungsrechts.

Um die Interessen ihrer Mandanten durchzusetzen, können registrierte Rentenberater diese im Rahmen ihrer Befugnisse – wie Anwälte – auch vor den Sozial- und Landessozialgerichten vertreten. Ihre Vergütung wird – ähnlich wie bei Anwälten oder Steuerberatern – durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt.

„Rentenberater sind nur für ihre Mandanten da, weil sie eben keine Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung sind und auch keine Finanzmakler.“, betont Voss.

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