Betriebsrentner müssen volle Beiträge an die Krankenkassen zahlen – gesetzliche Rentner nur die Hälfte.
Berlin, 01.02.2019
„Rechtens, aber einfach nicht gerecht!“
Betriebsrentner müssen volle Beiträge an die Krankenkassen zahlen – gesetzliche Rentner nur die Hälfte. Der Bundesverband der Rentenberater e.V. unterstützt Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministers.
Seit 2004 müssen Rentner, die eine Betriebsrente erhalten, für diese Einkommen den vollen Krankenversicherungsbeitrag zahlen. Ihren eigenen – wie alle Rentner – und dazu auch noch den ‚Arbeitgeberanteil‘. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant einen Gesetzentwurf, durch den diese Ungleichheit beendet wird.
„Dieser ‚Doppelbeitrag‘ wird von allen Betroffenen als große Ungerechtigkeit empfunden.“, sagt Anke Voss, die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. „Das dürfte eines der größten Aufreger-Themen in meiner Kanzlei sein. Vor allem, weil sie ja schon in der Ansparphase, als sie gearbeitet haben, Beiträge gezahlt haben. Und bei der ‚normalen‘ Altersrente übernimmt diesen Teil ja die Rentenversicherung.“
Bisher konnten die zugelassenen Rentenberater ihren Mandanten immer nur erklären, dass es sich um geltendes Recht handelt, das noch 2018 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde.
Da aber die Rentenversicherung den ‚Arbeitgeberanteil‘ der Beiträge von Altersrentnern übernimmt, wäre es, nach Auffassung des Bundesverbandes der Rentenberater e.V., nur konsequent und gerechter, wenn Betriebsrentner hier ebenfalls entlastet werden.
„Es hat in den vergangenen Jahren immer wieder Vorstöße gegeben, das Gesetz zu ändern. Auch wir haben auf dieses Problem aufmerksam gemacht.“ betont Voss. „Deswegen sind wir sehr froh, dass nun der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hier die Initiative ergriffen hat.“, erklärt die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. „Wir setzen darauf, dass sich jetzt auch der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für die Reform starkmacht.“