12.11.2018

Ungerechte Regelung für pflegende Rentner

Berlin, 12.11.2018

„Eine Frage der Gerechtigkeit!“

Bundesverband der Rentenberater e.V. fordert: Gleiche Rentenzahlung für alle pflegenden Angehörigen

Ungleichheit: Pflegende Angehörige

Die Pflege von Angehörigen soll bei der Rente ‚belohnt‘ werden (Zitat Deutsche Rentenversicherung). Wer einen Angehörigen pflegt, bekommt unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge von der Pflegekasse. Dadurch erhöht sich später seine Rente.

Für Rentner gelten dann andere Regeln: Mit Bezug einer Vollrente und Vollendung der Regelaltersgrenze endet die Zahlung von Rentenbeiträgen. Nun werden die Betroffenen – für die gleiche Pflegetätigkeit – nicht mehr ‚belohnt‘ und haben keine Aussicht auf eine höhere Rente durch die Pflegeleistungen.

„Eine grobe Ungleichbehandlung.“, konstatiert Anke Voss, Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. „Diese Menschen leisten die gleiche schwere Tätigkeit wie alle anderen Pflegenden auch. Eine Anerkennung durch eine Erhöhung ihrer Rente wird ihnen jedoch verwehrt.“

Ungleichheit: Vollrentner, die weiter arbeiten

Rentner, die neben ihrer Regelaltersrente arbeiten, können mit einer einfachen Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber anzeigen, dass sie weiter Rentenbeiträge einzahlen wollen. Dadurch erhöht sich dann einmal im Jahr ihre Rente.

Regelaltersrentner, die Angehörige pflegen, haben diese Möglichkeit aber nicht, wenn sie die volle Rente beziehen. Obwohl sie in der Pflege schwere körperliche Arbeit leisten, werden für sie keine Rentenbeiträge mehr gezahlt, sie erhalten also auch keine höhere Rente.

Diesen Nachteil können Betroffene nur ausgleichen, in dem sie auf einen Teil ihrer Rente verzichten – mindestens 1 %. Was zunächst wenig klingt, erweist sich oftmals für die pflegenden Rentner als unrentabel.

„Bei Pflegegrad 2 bin ich als pflegende Person an mindestens zwei Tagen je Woche mindestens 10 Stunden im Einsatz. Dafür bekomme ich nach einem Jahr 5,84 Euro mehr Rente pro Monat.“, erläutert Voss. „Wenn meine Rente bei 1000 Euro liegt, müsste ich für diese kleine Erhöhung aber erst einmal auf 10 Euro im Monat verzichten.“

Fazit: „Das Ganze ist einfach ungerecht und schlecht abgestimmt. Ausgerechnet für pflegende Rentner werden von der Pflegekasse keine Rentenbeiträge mehr gezahlt, nur weil sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Das bewerten wir als klare Altersdiskriminierung.“, sagt Anke Voss.

Verschiedentlich falsch dargestellt

Gleichzeitig weist die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. die Darstellungen im Handelsblatt und Fokus als irreführend und sachlich falsch zurück. Hier wurde die Teilrente nämlich als ‚Trick zum Abkassieren‘ bezeichnet.

„In verschiedenen Artikeln wurde der Eindruck erweckt, dass Rentner versuchen, sich mit einem ‚Trick‘ einen Vorteil zu verschaffen. Und davon kann wirklich keine Rede sein.“, sagt Voss. „Wenn Journalisten da sogar von ‚Abzocke‘ und ‚lukrativen Arrangements‘ schreiben, ist das schamlos. Hier werden Menschen diskreditiert, die sich in der Pflege für andere aufopfern.“

Konkrete Zahlen: In Deutschland gab es laut Rentenversicherung 2017 knapp 800 Teilrentner, die auf 1 % der Rente verzichten. Unterstellt man einmal einen Pflegegrad 2 beläuft sich die Beitragssumme für die Pflegekassen in etwa auf 100.000 Euro pro Jahr.

„Von ‚alarmierenden Zahlen‘ – wie das Handelsblatt schreibt – kann man da wohl wirklich nicht sprechen.“, findet die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. „Die häusliche Pflege von Angehörigen entlastet unser gesamtes Gesundheitssystem. Und wir setzen uns weiter dafür ein, die Gerechtigkeitslücke für pflegende Rentner zu schließen.“

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