„Die Flexi-Rente ist ein wichtiger Schritt – ein tragfähiges Konzept gegen Altersarmut fehlt aber immer noch!“
Berlin, 19.07.2016
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. kritisiert: „Die geburtenstarken Jahrgänge drängen in die Rente und die Politik lässt Geringverdiener weiter auf Lösungen warten.“
Nachdem sich eine Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen schon vor längerem auf die Eckpunkte geeinigt hatte, wurde nun vom Bundesarbeitsministerium ein Referentenentwurf zur Flexi-Rente vorgelegt. Immerhin, möchte man sagen. Einige Punkte, die der Bundesverband der Rentenberater e.V. seit Jahren fordert, wie z. B. flexiblere Hinzuverdienstgrenzen, sollen nun endlich beschlossen werden. Sinnvolle Regeln für die zusätzliche Zahlung freiwilliger Beiträge gibt es aber noch immer nicht.
„Und die bürokratischen Hürden, die mit der Flexi-Rente verbunden sind, scheinen erheblich zu sein.“, sagt Marina Herbrich, die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. „Das muss man sich nochmal gründlich anschauen. Was aber vor allem fehlt, ist ein tragfähiges Konzept für Geringverdiener und gegen Altersarmut.“ „Gerade für Rentner mit Minirenten oder Grundsicherung ändert sich durch die flexiblen Hinzuverdienstgrenzen gar nichts. Das bedeutet nur, was sie längst wissen: Dass sie neben der Rente arbeiten müssen. Wenn sie überhaupt einen Job finden. Aber an einen flexiblen Einstieg in die Rente ist da doch gar nicht zu denken.“
Anhand der folgenden Beispiele zeigt der Bundesverband der Rentenberater e.V. weiteren Handlungsbedarf und Lösungsansätze auf.
Beispiel 1 – Rente für Geringverdiener
Bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP vom Oktober 2009 wurden unter der Überschrift „Kampf gegen Altersarmut“ neue Konzepte angekündigt. Im März 2012 wurde ein erster Referentenentwurf vorgelegt, aber außer einer kleinen Verbesserung bei der Erwerbsminderungsrente und die Erhöhung des Reha-Budgets wurde nichts umgesetzt – alles andere ist wieder in der Schublade verschwunden.
Laut Entwurf sollten zum Beispiel zusätzliche Berechnungspunkte für Geringverdiener eingeführt werden. Im Prinzip so etwas, wie die alte Mindestrente – diese wieder einzuführen, fordert der Bundesverband der Rentenberater e.V. immer wieder.
Auch die Idee, dass Arbeitnehmer zusätzlich freiwillige Beiträge einzahlen können, um ihre spätere Rente zu erhöhen, ist leider nicht umgesetzt worden.
Beispiel 2 – Rente wegen Erwerbsminderung
In der Rentenreform von 2014 wurden die Dauer der Zurechnungszeit zwar nochmal verlängert und eine Art Vergleichsberechnung der letzten 4 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung eingeführt, aber nach wie vor gelten die hohen Abschläge von 10,8 %.
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. fordert, diese komplett zu streichen. Wer aus gesundheitlichen Gründen weniger oder gar nicht mehr arbeiten kann, muss ohnehin schon mit weniger Geld auskommen. Zusätzliche Abschläge und komplizierte Hinzuverdienstgrenzen erschweren die Lage.
Beispiel 3 – Niedrige Arbeitslosenquote und volle Rentenkasse
Spare in guten Zeiten, dann kannst du in schlechteren auch etwas ausgeben. Durch die guten Beschäftigungszahlen landet viel Geld in der Rentenkasse. Mehr als für Leistungen aktuell benötigt wird und Geld, das wegen der geburtenstarken Jahrgänge, die zwischen 2020 und 2030 in Rente gehen, dringend benötigt wird.
Die Überschüsse sollten nicht – wie aktuell gesetzlich vorgesehen – nur dazu genutzt werden, den Beitragssatz zu reduzieren, sondern auch, um vorzusorgen und in bessere Leistungen zu investieren.
Deshalb sollte die Obergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage nach Ansicht des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. von 1,5 auf 2 Monatsausgaben angehoben werden, damit so entstehende Spielräume für Leitungsverbesserungen und künftige Herausforderungen verwendet werden können.
Beispiel 4 – Anerkennung von Erziehungszeiten
„Dass die Berücksichtigung von Erziehungszeiten überhaupt aus der Rentenkasse finanziert wird, war von Beginn an extrem ärgerlich und ein sprachlicher Trick, weil immer wieder von der „Mütterrente“ gesprochen wurde.“, ärgert sich die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V., Marina Herbrich.
„Das klingt so, als ob es sich um eine echte Rente für eine vergleichbare Arbeitsleistung handelt. Den Nutzen hat aber die gesamte Gesellschaft und deswegen müssen auch alle für die Kosten aufkommen und nicht nur diejenigen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Punkt!“
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. fordert für die Anerkennung von Erziehungszeiten die Finanzierung aus Steuermitteln.
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