25.08.2016

Viel Licht und ein großer Schatten!

Berlin, 25.08.2016

Der Bundesverband der Rentenberater e.V. befürchtet, dass die Flexi-Rente an bürokratischen Hürden scheitert

Dass die Bundesregierung das bisherige starre Teilrentenmodell aufbrechen und  flexibles Arbeiten in Rente ermöglichen will, ist aus Sicht des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. ganz sicher ein Schritt in die richtige Richtung. Aber eigentlich sollte durch die neuen Regeln zur Flexi-Rente das Weiterarbeiten nach Beginn der Altersrente attraktiver gemacht werden. Teilrentenmodelle sollten flexibles Arbeiten erleichtern und fördern.

„Leider ist das Gegenteil der Fall.“, sagt Marina Herbrich, Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. „Die vorgeschlagene Abrechnungsmethode wird bei Menschen, die sich ein flexibles Modell wünschen, zu Verunsicherung und Frustration führen. Sie ist so kompliziert, dass viele Menschen abgeschreckt werden und die Flexi-Rente nicht nutzen.“

Geplant ist die sogenannte „Spitzabrechnung“. Sie bedeutet, dass eine Einkommens-prognose für das kommende Jahr erstellt wird. Auf dieser Basis wird dann die Teilrente berechnet und gezahlt. Nach einem Jahr wird mit dem tatsächlichen Einkommen verglichen und korrigiert. Das funktioniert verhältnismäßig reibungslos, solange übers Jahr wirklich immer das gleiche Einkommen erzielt wird.

„Klingt erstmal gerecht,“ sagt Marina Herbrich, „ist aber völlig unflexibel und kompliziert, sobald auch nur leicht unterschiedlich hohe Einkommen erzielt werden. Dann müssten Rentenbescheide  immer wieder aufgehoben werden und Rückzahlungen würden fällig werden. Die Betroffenen müssten dann jedes Mal wieder einen neuen Antrag stellen, unter Umständen jedes Jahr oder sogar monatlich. Das ist dermaßen aufwendig, das macht doch keiner. Was wir brauchen, ist ein einfaches, anwendbares System und keine komplizierten Regeln.“

Sinnvoller wäre aus Sicht des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. die schon bewährte Praxis aus der Hinterbliebenenrente. Hier werden die Renten der Folgejahre zwar aufgrund von Einkommensveränderungen angepasst, nachträgliche Neuberech-nungen und Rückforderungen aber weitgehend vermieden. Dass Rentenbescheide für die Vergangenheit aufgehoben werden, kommt hier so gut wie gar nicht vor. 

Überhaupt nicht berücksichtigt wurde die Forderung u.a. des Bundesverbandes der Rentenberater e.V., bei der Erwerbsminderungsrente die Abschläge in Höhe von 10,8 % rückgängig zu machen. „Die Menschen, die aufgrund einer schweren Erkrankung ungewollt in die Erwerbsminderungsrente gehen müssen, mit einem Abschlag zu bestrafen, ist  unfair und geht am Kerngedanken einer Rente vorbei.“, so Marina Herbrich.

„Was aber vor allem fehlt, ist ein tragfähiges Konzept für Geringverdiener und gegen Altersarmut. Wir haben darum geworben, eine Mindestrentenregelung nach altem Vorbild im Gesetz aufzunehmen,“ berichtet die Präsidentin des Bundesverbandes der Renten-berater e.V., „aber daraus wird leider auch nichts. Gerade für Rentner mit Minirenten oder Grundsicherung ändert sich durch die flexiblen Hinzuverdienstgrenzen also gar nichts.“

Auch die Idee, dass Arbeitnehmer zusätzlich freiwillige Beiträge einzahlen können, um ihre spätere Rente zu erhöhen, ist leider nur sehr halbherzig umgesetzt worden.
„Eine echte Flexi-Rente heißt auch, dass durch flexible, freiwillige Beitragszahlungen eine höhere Rente erzielt werden kann.“, betont Marina Herbrich. 

Darüber hinaus hatte der Bundesverband der Rentenberater e.V. gefordert, dass Rentenauskünfte verständlicher und informativer gestaltet werden sollen. So sollte zum Beispiel klar erkennbar sein, durch welche Ausgleichszahlungen welche Abschläge bei der späteren Rente vermieden werden können. Hier soll es Verbesserungen geben, die aber nicht ausreichend sein werden. So bekommen zum Beispiel Erwerbsminderungsrentner überhaupt keine Rentenauskünfte und damit auch keine Informationen über ihre spätere Altersrente.

Fazit: 
Es ist nicht alles schlecht an der Flexi-Rente, aber sowohl durch die komplizierte Spitzabrechnung als auch durch die verpasste Gelegenheit, weitere Änderungen vorzunehmen (z. B. Mindestrentenregelung, Rücknahme der Abschläge bei der Rente wegen Erwerbsminderung, freiwillige Zusatzbeiträge), scheint eine Erfolgsgeschichte mehr als unwahrscheinlich.


Vom 15. bis 17. September finden die Rentenberatertage 2016 in Köln statt. Interessierte Journalisten können sich schon jetzt in unserer Geschäftsstelle anmelden, unter: info@rentenberater.de.
 

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