Für Rentenberater
Rentenberaterinnen und Rentenberater sind auf der Grundlage des RDG und RDGEG tätig. Hieraus ergeben sich die Leistungen, die sie im Auftrag ihrer Mandanten erbringen. Wer als Rentenberaterin bzw. Rentenberater (legal) tätig sein will, muss der zuständigen Registrierungsbehörde im Rahmen des Zulassungsverfahrens seine theoretische und praktische Sachkunde nachweisen. Während der Tätigkeit sind regelmäßig die spezifischen berufsrechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten und Kenntnisse über aktuelle Werte der Sozialversicherung vorzuhalten. Über alle diese Aspekte wollen wir in diesem Bereich unserer Homepage informieren,
Theoretische und praktische Sachkunde
Rentenberatung erfordert besondere Sachkunde – und zwar in theoretischer wie auch in praktischer Hinsicht. Wie diese gegenüber der zuständigen Registrierungsbehörde nachzuweisen ist, wurde vom Bundesministerium für Justiz im Rahmen einer Rechtsdienstleistungsverordnung bestimmt.