Mitgliedschaft
Eine ordentliche Mitgliedschaft im Bundesverband der Rentenberater e.V. können grundsätzlich nur im Rechtsdienstleistungsregister registrierte
a) Rentenberaterinnen und Rentenberater nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 RDG (natürliche Personen)
b) Qualifizierte Personen gemäß § 12 Abs. 4 S. 1 RDG
c) Rentenberaterinnen und Rentenberater als registrierte Erlaubnisinhaber gemäß § 1 Abs. 3 RDGEG
d) Rechtsbeistände auf den Gebieten des Sozialgesetzbuches oder des Sozialversicherungsrechts als registrierte Erlaubnisinhaber gemäß § 1 Abs. 3 RDGEG
erwerben. Daneben hat der Verband auch außerordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder und Verbundenheitsmitglieder.
Satzung
Alle Mitglieder haben gleiche Rechte und Pflichten. Sie haben den Verband in seiner Arbeit und Zielsetzung zu unterstützen, seine Satzung einzuhalten und die im Rahmen dieser Satzung getroffenen Beschlüsse und Entscheidungen durchzuführen. Sie können vom Verband Unterstützung durch Auskünfte und Beratung in allen berufsständischen Fragen erhalten (§ 2).
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Satzung (Stand: 15.09.2022), die nachfolgend heruntergeladen werden kann:
Mitgliedsbeitrag
Der Verband deckt seine Kosten durch Beiträge der Mitglieder. Von den Mitgliedern des Verbandes werden Jahresbeiträge oder ggf. Sonderbeiträge auf Basis einer von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beitragsordnung (Stand: 09.09.2021) erhoben, die nachfolgend heruntergeladen werden kann:
Möglichkeiten der Beitragsermäßigung
Ordentliche Mitglieder der Beitragsgruppe A, die Partner einer Sozietät (GbR) / Partnerschaftsgesellschaft sind, erhalten auf Antrag eine Ermäßigung auf den Jahresbeitrag von 120 €, wenn mindestens ein weiterer Partner der Sozietät oder Partnergesellschaft ebenfalls ordentliches Mitglied im Sinne von § 3 Abs. (2) Buchst. a), c) oder d) BVR-Satzung ist.
Ordentliche Mitglieder, mit Ausnahme von Qualifizierten Personen gemäß § 12 Abs. 4 S. 1 RDG, werden unter den nachfolgenden Voraussetzungen der günstigeren Beitragsgruppe B zugeordnet:
- Bis zum Ende des auf die Registrierung folgenden dritten Kalenderjahres.
- Sofern im vorangegangenen Kalenderjahr einen (Netto-)Umsatz vor Umsatzsteuer aus der Tätigkeit als Rentenberaterin oder Rentenberater von 10.000 EUR nicht überschritten wurde und dies ggü. dem Verband nachgewiesen wird.
- Wenn ein Anstellungsverhältnis bei einem ordentlichen Mitglied besteht und keine weiteren Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit als Rentenberaterin oder Rentenberater erzielt werden
- Wenn zum 01.01. eines Beitragsjahres eine zusätzliche Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Rechtsbeistände oder im Bundesverband der Versicherungsberater nachgewiesen wird.
Der Beitragsgruppe C gehören an:
- Verbundenheitsmitglieder im Sinne von § 3 Abs. (8) BVR-Satzung.
- In besonderen Härtefällen kann der Vorstand auf Antrag über eine Einstufung eines Mitglieds zur Beitragsgruppe C (auch unterjährig) entscheiden. Eine derartige Zuordnung zur Beitragsgruppe C ist für maximal zwei aufeinander folgende Beitragsjahre zulässig.
Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Zahlung eines Beitrages befreit
Anträge auf Beitragsermäßigung sind schriftlich an die Geschäftsstelle oder den Schatzmeister zu richten. Verwenden Sie hierfür bitte den nachfolgend herunterladbaren Vordruck:
Aufnahmeantrag
Anträge auf Erwerb der Mitgliedschaft sind schriftlich an die Geschäftsstelle oder ein Mitglied des Vorstandes zu richten. Im Rahmen des Aufnahmeantrages sind alle Auskünfte zu erteilen, die zur Beurteilung der Aufnahmefähigkeit als Mitglied notwendig sind. Der Einfachheit halber hat der Verband einen Vordruck erstellt, der diese Anforderungen erfüllt. Er kann nachfolgend heruntergeladen werden: