Tätigkeiten

Die einzelnen Rechtsdienstleistungen eines Rentenberaters oder einer Rentenberaterin können im Rahmen des erlaubten Tätigkeitsumfangs sehr facettenreich sein. Deshalb kann die nachfolgende Auflistung auch nur auszugsweise wiedergeben, in welchen Angelegenheiten Rentenberaterinnen und Rentenberater für ihre Mandanten tätig werden können:

  • Durchsetzung von Renten
  • Widerspruchsverfahren, Verfahren vor den Sozialgerichten und Landessozialgerichten
  • Kontenklärungen
  • Rentenanträge
  • Geltendmachung von rentenrechtlichen Zeiten
  • Durchsetzung richtiger Einstufung nach dem Fremdrentengesetz
  • Berechnungen, Beratungen für Nachzahlungen aller Art (Gutachten)
  • Gestaltung freiwilliger Beitragszahlung
  • öffentlich-rechtliche Versorgungsangelegenheiten
  • Betriebsrenten
  • Berufsständische Versorgungen
  • Vorruhestandsregelungen / Sozialpläne
  • Schwerbehinderten(renten)angelegenheiten
  • Arbeitsunfälle
  • Berufskrankheiten
  • Angelegenheiten der Kranken- und Pflegeversicherung
  • Gestaltung einer individuellen Altersvorsorge
  • Berechnungen für den Versorgungsausgleich

und vieles mehr …

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