21.03.2022

„Freiwillige Rentenbeiträge erhöhen die Rente – Inflationsschutz inklusive!“

Berlin, 21.03.2022

Wer nicht pflichtversichert ist, kann jetzt noch freiwillig Rentenbeiträge für 2021 nachzahlen. Dafür gibt es schon lange viele gute Gründe. Einer ist neu im Bewusstsein.

Inflationsschutz von Rentenbeiträgen

Die Entwicklung der Rentenhöhe ist an die Entwicklung der Löhne gekoppelt. Wenn man davon ausgeht, dass steigende Preise auch weiterhin steigende Gehälter nach sich ziehen, erhöht das dann auch die Renten.

„Freiwillige Rentenbeiträge sind dadurch eine nahezu inflationsgeschützte Investition“, sagt Thomas Neumann, der Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater e.V.

Wichtig: Die Frist für Nachzahlungen für 2021 endet am 31. März 2022

Beiträge können bis dahin für das komplette Jahr 2021 eingezahlt werden. Am 31. März 2022 sollte das Geld also entweder bei der Deutschen Rentenversicherung gutgeschrieben oder zumindest ein formloser Antrag gestellt sein. Dadurch wird die Frist ausgesetzt und die Zahlung ist auch noch später möglich.

Die Höhe der Einzahlungen ist frei wählbar: Der monatliche Mindestbeitrag liegt für 2021 bei 83,70 Euro, der Höchstbeitrag bei 1.320,60 Euro.

Wem nützt diese Regelung?

Eltern (Rente für Erziehungszeiten, die sogenannte Mütterrente)

„Besonders für Eltern, die im letzten Jahr nicht rentenversichert waren, kann es sinnvoll sein, prüfen zu lassen, wie sich freiwillige Beiträge konkret auswirken“, erklärt Neumann.

Um überhaupt eine Altersrente zu erhalten, benötigt man mindestens fünf Beitragsjahre. Seit dem 1. Januar 2019 bekommen Eltern für ihre vor 1992 geborenen Kinder 2,5 Beitragsjahre für die Erziehungszeiten angerechnet. Bei Kindern, die nach 1991 geboren wurden, sind es sogar 3 Beitragsjahre. Das bedeutet: Mit zwei Kindern wäre ein Anspruch auf Altersrente schon mal grundsätzlich gesichert.

Selbstständige (Rentenanspruch erwerben)

Ähnliches gilt für Selbständige, die entweder nie oder nur kurzfristig angestellt gearbeitet haben. Sie könnten sich durch freiwillige Beiträge eine Altersrente sichern.

„Besonders sinnvoll kann das sein, wenn Selbstständige auch mal für einige Zeit versicherungspflichtig gearbeitet haben, oder aus Lehre oder Fachschule Anrechnungszeiten erworben haben“, betont Neumann.

Frührentner (früher in Rente durch freiwillige Beiträge)

Wer von der Regelung zur sogenannten Rente nach 45 Beitragsjahren profitieren möchte, sollte prüfen lassen, ob bzw. wann durch die Zahlung freiwilliger Beiträge die Wartezeit erfüllt werden könnte. „Mitunter führt erst die Nachzahlung für das Vorjahr dazu, die Rente ohne Abschläge bekommen zu können“, so Neumann.

Allerdings ist eine Reihe von Bedingungen zu erfüllen. Deswegen sollten sich Betroffene unbedingt vorher von einem unabhängigen Rentenberater beraten lassen.

Rentner („Flexi-Rente“ – höhere Rente, auch wenn schon Rente gezahlt wird)

Auch wer schon eine vorgezogene Altersrente bezieht, kann durch freiwillige Zahlungen die Höhe der späteren Rente beeinflussen. Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze können freiwillige Beträge eingezahlt werden. Das ist durch die Bestimmungen bei der „Flexi-Rente“ möglich.

„Aber sogar nach Erreichen des ‚regulären‘ Rentenalters, kann man freiwillige Zahlungen leisten.“, sagt der Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater.
Dazu muss dann eine Teilrente beantragt werden – das könnten auch 99 % oder sogar 99,99 % sein. „Dann wären freiwillige Beiträge möglich, was allerdings immer noch ein Insider-Tipp ist“, erklärt Thomas Neumann. „Wichtig ist, das von Experten prüfen zu lassen.“

Beratung dringend empfohlen!

Freiwillige Beiträge sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und sinnvoll. Der Bundesverband der Rentenberater e.V. fordert seit langem, diese Regelung zu lockern und z. B. auch für Pflichtversicherte die Zahlung freiwilliger Beiträge zuzulassen.

Über die Homepage www.rentenberater.de finden Ratsuchende einen unabhängigen Rentenexperten in der Nähe.

Pressemitteilung zum Herunterladen als .pdf-Datei

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