16.04.2013

„Bei der Rente läuft Peer Steinbrück in die gleiche falsche Richtung wie die Kanzlerin.“

Köln, 16.04.2013

Nach dem Wahlkampfauftakt der SPD fordert der Bundesverband der Rentenberater e.V. eine Stärkung der gesetzlichen Rente

„Der SPD Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hat klar gemacht, dass die SPD mit dem Thema ‚soziales Gleichgewicht‘ punkten will. Leider zündet das bei der Rente überhaupt nicht.“, sagt Martin Reißig, der Präsident des Bundesverbands der Rentenberater e.V.

„Statt die gesetzliche Rente zu fördern – was eine echte Alternative zum Programm der CDU wäre – setzt die SPD weiter auf die Solidarrente, die durch kapitalgedeckte Vorsorgesysteme finanziert werden soll. Das nützt nur den großen Versicherungskonzernen und ist, genau wie bei schwarz-gelb, der falsche Weg!“ so Reißig.

Das Problem der Rentenpläne der Parteien: Oft wird überhaupt kein Anspruch auf Lebensleistungs- oder Solidarrenten bestehen, da diese langjährige Zusatzvorsorge und 40 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Renten-versicherung voraussetzen. Gerade Geringverdiener werden durch diese Programme kaum erreicht.„Das Ganze wird nahezu sinnlos dadurch, dass in der gesetzlichen Rente eigentlich bessere Renditen erwirtschaftet werden, als in den privaten Systemen.“ erklärt der Präsident des Bundesverbands der Rentenberater e.V., Martin Reißig.

Dazu kommt, dass die Finanzmarkt- und Schuldenkrise zu einer grundsätzlichen Skepsis gegenüber zusätzlichen, privaten Rentenversicherungen geführt hat. Insbesondere Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen sorgen zu wenig zusätzlich fürs Alter vor. Rund 42 % der Geringverdiener haben keine private oder betriebliche Vorsorge, zwei Drittel davon sind Frauen.
Von 15,5 Mio. gemeldeten Riester-Verträgen werden 18,5 % gar nicht mehr bedient. Weniger als 60% der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten verfügten 2011 über einen Betriebsrentenanspruch.

Der Bundesverband der Rentenberater e.V. fordert deswegen die Stärkung der gesetzlichen Rente unter anderem durch:

  • Bessere rentenrechtliche Absicherung von Schul- und Studienzeiten und langer Arbeitslosigkeit
  • Wiedereinführung der Mindestbewertung von Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rente. Die Rentenanhebung für Geringverdiener mit mindestens 35 Beitragsjahren wurde 20 Jahre lang praktiziert und erst Ende 1991 abgeschafft.
  • Wiedereinführung der Höherversicherung
  • Variablere Hinzuverdienstgrenzen für gleitenden Übergang in den Ruhestand

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