Bundesverband der Rentenberater e.V. beim Deutschen Sozialgerichtstag in Potsdam
Köln, 18.10.2012
Rentenexperten fordern Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung zur Bekämpfung von Altersarmut
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. wird am 15. und 16. November 2012 beim 4. Deutschen Sozialgerichtstag mit einem eigenen Stand vertreten sein.
Zentrale Forderung der Rentenexperten an die Politik: Anpassung und Wiedereinführung der bis Ende 1991 geltenden Regelungen der Rente nach Mindesteinkommen und weitere Maßnahmen, um die gesetzliche Rente zu stärken, z. B. durch Anhebung des Rentenniveaus und Regelungen gegen Niedriglöhne.
Bis Ende 1991 galt für niedrige Einkommen folgende Regelung: Für alle, die mindestens 35 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben und durch zu geringe Einkommen eine Rente unterhalb der Grundsicherung bekämen, gelten günstigere Berechnungsmodelle für die gesetzliche Rente.
„Mit diesem Modell übernimmt tatsächlich der Staat die Verantwortung im Kampf gegen Altersarmut und verschiebt das Problem nicht in die private Vorsorge.“, sagt Martin Reißig, der Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. „Mit den aktuell diskutierten Vorschlägen zur Reform des Rentensystems – egal ob von CDU, SPD oder den Jungen Abgeordneten – lässt sich Altersarmut in keinem Fall bekämpfen. Wir müssen die Probleme aber jetzt sofort lösen,“ so Reißig weiter, „wenn in ein paar Jahren die geburtenstarken Jahrgänge mit vielen Geringverdienern in Rente gehen, ist es zu spät.“
Sowohl das Betriebsrentenmodell der SPD als auch die Zuschussrente der Regierung verschiebt die Altersvorsorge von der gesetzlichen Rente hin zur privaten Vorsorge. Nach Erfahrungen von Rentenberatern treffen aber gerade Geringverdiener sehr selten private Vorsorge. Eine Entwicklung, die inzwischen auch mittlere Einkommensschichten erreicht, weil zum einen das Vertrauen in die Vorsorgemodelle fehlt und immer häufiger auch das Geld.
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. ist damit zum zweiten Mal aktiv beim Deutschen Sozialgerichtstag dabei. „Der Deutsche Sozialgerichtstag ist für uns ein wichtiger Partner im Ringen um gerechte Renten.“, sagt Martin Reißig, der Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. „Der DSGT wird als Sachverständiger im Gesetzgebungsverfahren und in den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gehört und wir können als Rentenexperten wichtige Impulse im Bereich des Sozialversicherungsrechts geben.“