Das Rentenrecht wird immer komplexer – qualifizierte Experten sind gefragt wie nie!
Berlin, 31.01.2020
Weil das Thema Rente und die Absicherung im Alter immer stärker in die Öffentlichkeit rücken, steigt auch das Interesse an einer beruflichen Perspektive als Rentenberater.
Die Rente und die Sorge, im Alter nicht ausreichend versorgt zu sein, sind zentrale Themen, mit denen wir alle uns im Laufe unseres Arbeitslebens immer wieder mal beschäftigen. Aber wie wird die Rente denn eigentlich genau berechnet? Was kommt da ‚am Ende‘ wirklich bei mir an? Welche Ansprüche habe ich, worauf muss ich selber achten? Zweifellos ist der Beratungsbedarf bereits heute immens und wird in Zukunft noch deutlich weiter ansteigen.
Aus guten Gründen ist die Berufsbezeichnung ‚Rentenberater‘ gesetzlich geschützt. Denn das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) soll die Rechtssuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen bewahren. Und darum darf sich auch nicht jeder Rentenberater nennen, der meint, sich in Rentenfragen auszukennen.
Ein Rentenberater ist sozusagen der Leuchtturm im „Renten-Dschungel“. Kurz gesagt: Rentenberater sind unabhängige Experten für alles, was mit gesetzlicher Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung zu tun hat. Sie beraten auch zur Unfallversicherung, dem sozialen Entschädigungsrecht sowie auf dem Gebiet des übrigen
Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente.
Wichtig ist: Rentenberater dürfen nicht mit Versichertenberatern bzw. -ältesten verwechselt werden, die ehrenamtlich für die Deutsche Rentenversicherung tätig sind. Sie sind keine Versicherungsmakler oder -vertreter und haben auch nichts mit neuartigen Berufsbildern wie „Ruhestandsplaner“ zu tun. Für einen registrierten Rentenberater verbietet es sich, Finanz- oder Vorsorgeprodukte zu verkaufen!
Rentenberater bieten juristische Dienstleistungen an und sind legitimiert, ihre Mandanten gegenüber Leistungsträgern zu vertreten. Im Umfang ihrer Befugnisse sind sie berechtigt, die Interessen ihrer Mandanten vor Sozial- und Landessozialgerichten durchzusetzen. Für ihre Tätigkeit erhalten Rentenberater Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Um als Rentenberater registriert und in den genannten Feldern tätig zu werden, müssen Bewerber sowohl ihre praktische als auch ihre theoretische Sachkunde nachweisen. Zum einen durch einschlägige Berufserfahrung, zum anderen durch erfolgreiche Teilnahme an einem ‚Sachkundelehrgang für Rentenberater‘. Diese mehrwöchigen Vollzeit-Lehrgänge werden bundesweit von verschiedenen Anbietern durchgeführt.
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. kooperiert im Bereich der Ausbildung mit der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Reinfeld sowie der M|A|H Management Advisory Heidelberg GmbH.
Wenn Sie sich für eine berufliche Perspektive mit Alleinstellungsmerkmal interesieren, erhalten Sie weitere Informationen in der Geschäftsstelle des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. unter:
oder direkt bei unseren Kooperationspartnern für die Sachkundelehrgänge unter: