26.10.2012

„Das war überfällig“

Köln, 26.10.2012

Das neue Rentenmodell der Unionsfraktion enthält die Konzepte gegen Altersarmut vom Bundesverband der Rentenberater e.V.

In der aktuellen Diskussion um geeignete Schritte im Kampf gegen Altersarmut hat der Bundesverband der Rentenberater e.V. immer wieder die Anpassung und Wiedereinführung der Regelungen für die Rente nach Mindesteinkommen gefordert. „Das aktuelle Rentenkonzept, das die CDU Bundestagsfraktion am 4. November vorlegen wird, ist ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung.“, sagt Martin Reißig, der Präsident des Bundesverbands der Rentenberater e.V.

Bei Niedrigeinkommen galt bisher (für Beiträge bis 1991): Liegt die Rente unterhalb eines Mindestsatzes gelten unter bestimmten Voraussetzungen günstigere Berechnungsmodelle für die gesetzliche Rente. Die jetzt vorgeschlagene Aufwertung der sogenannten „Entgeltpunkte“ entspricht der Grundidee dieser Regelung. Die Rückkehr zur Mindestrente hatte der Bundesverband der Rentenberater e.V. wiederholt gefordert.

„Die Fraktion muss jetzt darstellen, wie sie sich die Aufwertung konkret vorstellt, aber der Weg ist richtig. Mit diesem Modell übernimmt der Staat die Verantwortung im Kampf gegen Altersarmut und verschiebt das Problem nicht in die private Vorsorge.“, so Reißig weiter. „Gut an dem neuen Modell ist auch, dass Geld aus betrieblicher oder privater Altersvorsorge nicht wieder von der gesetzlichen Rente abgezogen wird, sondern zusätzlich gezahlt wird. Wer vorsorgt, soll auch was davon haben.“

Um die gesetzliche Rentenversicherung weiter zu stärken, fordert der Bundesverband der Rentenberater e.V. zusätzliche Maßnahmen. Dazu gehören nach Ansicht der Experten: Regelungen gegen Niedriglöhne, Anhebung des Rentenniveaus und neue gesetzliche Bestimmungen zu den Überschüssen in der Rentenkasse. „Dass die Senkung des Beitragssatzes zwingend vorgeschrieben ist, ist völlig unzeitgemäß. Überschüsse sollten genutzt werden, um die Leistungen zu verbessern, wie z. B. durch die Neuregelung der Rente bei Berufsunfähigkeit.“, sagt der Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater e.V., Martin Reißig.

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