10.07.2012

„Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales macht ja nur, was im Gesetz steht!“ – Der Bundesverband der Rentenberater e.V. kritisiert die Pläne zur Senkung der Rentenbeiträge

Köln, 10.07.2012

Die Experten fordern: Beiträge stabil halten – Renten erhöhen. Die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hat für 2013 die Senkung der Beiträge für die Rentenversicherung angekündigt. „Das ist keine milde Gabe oder eine besonders gütige Idee der Ministerin – das ist Gesetz!“ sagt der Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater e.V., Martin Reißig. „Wenn die Rücklagen 1,5 Monatsausgaben überschreiten, müssen die Beiträge gesenkt werden. Frau von der Leyen hat da überhaupt keinen Spielraum.“

Der Bundesverband der Rentenberater e.V. ist allerdings gegen eine Senkung der Beiträge. „Wenn es durch so eine Senkung irgendeinen positiven Effekt gäbe, ok. Aber die paar Cent für jeden Einzelnen füllen weder den Kühlschrank, noch bringt das auch nur einen neuen Arbeitsplatz.“, sagt Reißig. Vernünftiger wäre es die Beiträge stabil zu halten und die Überschüsse an die Rentner weiterzugeben bzw. die Leistungen zu verbessern. Sinnvoll und längst überfällig ist z. B. die Neuregelung der Rente bei Berufsunfähigkeit. Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, haben keinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Eine derartige Leistung privat abzusichern ist für Menschen zwischen 55 und 67 kaum bezahlbar.

„Auf die Idee, die Renten spürbar anzuheben, ist offenbar noch niemand gekommen.“, kritisiert der Bundesverband der Rentenberater e.V. Dabei sinken die tatsächlichen Nettorenten seit Jahren. Allein die Anhebung der Beiträge für die Krankenversicherung schlägt enorm zu Buche. Es ist zu erwarten, dass die Beiträge zur Pflegeversicherung ebenfalls angehoben werden. „Rentner sollten eine ordentliche Rentenerhöhung erhalten. Da das Geld meist direkt in den Konsum fließt, hätte das wirklich mal positive Auswirkungen auf die Wirtschaft.“

Von einer Anhebung der Rücklagen auf 3 Monatsausgaben, wie sie das Saarland angeblich mit einer Bundesratsinitiative plant, hält der Bundesverband der Rentenberater e.V. nicht sonderlich viel. „Größere Reserven anzuhäufen ergibt keinen Sinn. Davon profitieren weder Rentner noch Beitragszahler, sondern nur die Rentenversicherung.“, so Reißig. Allein in den vergangenen drei Jahren wurde die Bemessungsgrundlage vier Mal geändert – von 3 Monatsausgaben, über eine und sogar auf eine halbe, auf den aktuellen Satz von 1,5.

Pressemitteilung zum Herunterladen als .pdf-Datei

slide-up