11.11.2019

Die Grundrente bewahrt viele Versicherte vor Armut im Alter – eine echte Würdigung der Lebensleistung ist sie in der vorliegenden Form jedoch nicht.

Berlin, 11.11.2019

Die Grundrente kommt mit Einkommensprüfung unter Berücksichtigung von Freibeträgen. Geringverdiener mit 35 Versicherungsjahren können jetzt auf annähernd 80 % einer Durchschnittsrente kommen.

Eltern „Grundsätzlich ist das Konzept einfach, nachvollziehbar und gerecht: Nach jahrzehntelanger Beitragszahlung sollen Versicherte ein bestimmtes Mindestrentenniveau erreichen, ohne beim Staat oder dem Rententräger als Bittsteller auftreten zu müssen. Damit könnte das Vertrauen in die gesetzliche Rente als wichtigster Baustein der Alterssicherung nachhaltig gestärkt werden.“, erklärt Anke Voss, Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V.

„Eine grundsätzliche Würdigung der Lebensleistung, wie sie von allen Regierungsparteien seit Jahren versprochen wurde, ist im vorliegenden Koalitionsbeschluss aber leider nicht zu erkennen.“, bedauert Voss.

Die Grundrente erreicht in der vorgelegten Form nämlich nur einen Teil der Geringverdiener, weshalb der Bundesverband der Rentenberater e.V. die geplante Einkommensprüfung nach wie vor für problematisch hält. Dem deutschen Rentensystem ist eine solche Prüfung bei Anrechten aus eigenem Erwerbsleben eigentlich fremd.

„Natürlich ist eine Grundrente ‚mit Prüfung‘ besser als gar keine. Aber wenn der Partner zu viel verdient, ist die Lebensleistung der Betroffenen eben weiterhin weniger oder gar nichts wert.“

Im Übrigen werden bei anderen Alterseinkommen keine Abstriche auf der Basis der Familieneinkommen gemacht. Reguläre Altersrenten sowie Pensionen von Beamten werden auch bei zusätzlichen Familieneinkommen in der Regel voll ausgezahlt. Bei Beamten kommt die (vergleichbare) Aufstockung auf die Mindestpension ebenfalls ohne jegliche Einkommensprüfung aus.

Positiv bewertet Voss, dass sowohl bei Einkommensgrenzen als auch bei den Grundrentenzeiten Gleitzonen eingerichtet werden sollen. So kann sichergestellt werden, dass auch Versicherte mit etwas weniger als 35 Beitragsjahren oder geringfügig höherem Einkommen von der Grundrente profitieren.

Abzuwarten bleibt, wie groß der Verwaltungsaufwand für die Einkommensprüfungen tatsächlich wird.

Ob zum Austausch der erforderlichen Daten wirklich – wie jetzt angekündigt – ein einfacher Abgleich mit dem Finanzamt ausreicht, darf bezweifelt werden.

„Das berührt ja auch massiv den Datenschutz.“, erklärt Voss. „Wie sollen denn z. B. bei getrennt veranlagten Partnern Daten ohne Zustimmung der Betroffenen ‚einfach‘ ausgetauscht werden.“

Erfreulich ist aus Sicht des Bundesverbands der Rentenberater e.V. die beabsichtigte Entlastung bei den Krankenkassenbeiträgen auf Betriebsrenten.

„Das ist ein wichtiger Schritt.“, betont Voss. „Davon sind nämlich bis zu 18 Millionen Menschen betroffen, die u.U. Aussicht auf eine Betriebsrente haben.“ Die Umwandlung der bisherigen Freigrenze in einen Freibetrag bedeutet für viele Leistungsempfänger eine spürbare Entlastung und de facto mehr Geld im Portemonnaie.

Gerade im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung erhofft sich der Bundesverband der Rentenberater e.V. weitere Anreize von der Politik.

„In jedem Fall müssen jetzt weitere Anstrengungen im Kampf gegen Altersarmut folgen. Auch andere Risikogruppen müssen nun besser abgesichert werden.“, so Voss weiter. Zwar werden beispielsweise erwerbsgeminderte Rentner seit Anfang 2019 bessergestellt, wirklich armutsfest wird die Rente in vielen Fällen aber trotzdem nicht sein.

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