Die Lebensleistung der Menschen, die gearbeitet haben, muss gewürdigt werden!
Berlin, 18.07.2019
Stellungnahme der Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. zur Grundrente.
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. fordert seit Jahren, die Lebensleistung einkommensschwacher Beschäftigter anzuerkennen und Grundlagen für eine auskömmliche Altersrente zu schaffen.
Am 21. Mai 2019 hat das BMAS eine Vorlage zu einem Grundrentengesetz veröffentlicht und es darf erwartet werden, dass die Koalitionspartner in absehbarer Zeit einen entsprechenden Gesetzentwurf dazu formulieren.
Die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V., Anke Voss, hat schon bei der Veröffentlichung der Eckpunkte von Arbeitsminister Hubertus Heil im Februar herausgestellt, dass sie dem Konzept grundsätzlich positiv gegenübersteht.
So lobte sie besonders die unbürokratische Umsetzung. Die Gesamtentgeltpunkte werden durch mindestens 35 Grundrentenjahre geteilt – wer auf weniger als 0,8 Punkte kommt, bekommt einen Zuschlag. Versicherte mit unterdurchschnittlichen Einkommen können also höhere Renten bekommen, Minijobber werden von der Regelung nicht erfasst.
Probleme hat die Präsidentin allerdings mit den Finanzierungsplänen im Entwurf. Die Idee die Grundrente aus Beitragsmitteln zu finanzieren, enthält den gleichen Denkfehler wie bei der Rente für Erziehungszeiten.“, betont Voss.
Wichtigster Baustein des Entwurfs: Die Anerkennung von Lebensleistung
„Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet haben, müssen im Alter mehr bekommen als die Grundsicherung.“, erklärt Anke Voss. Diese Grundannahme wurde im vorgelegten Entwurf auch deutlich in den Vordergrund gestellt.
„Gerade für die Situation von Frauen, die nur eingeschränkt beschäftigt sind bzw. waren, stellen die geplanten Maßnahmen eine deutliche Verbesserung dar.“, stellt Voss klar. Wenn die niedrigeren Rentenansprüche langjährig Versicherter hochgewertet werden, werden die (rentenrechtlichen) Folgen der strukturellen und gesellschaftlichen Benachteiligungen von Frauen im Erwerbsleben abgeschwächt.
Allerdings sollte nach dem Verständnis des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. die rentenrechtliche Anerkennung von Lebensleistung nicht alleine von den Versicherten getragen werden. „Auch hier handelt es sich – wie bei der Rente für Erziehungszeiten (sog. Mütterrente) – um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Warum sollen das nur die Versicherten bezahlen. Wir müssen uns fragen, was uns allen, als Gemeinschaft wichtig ist.“
Nicht geeignet ist der Vorschlag nach Auffassung des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. zur Bekämpfung von Altersarmut. Hier sollten eher Instrumente im Arbeitsmarkt entwickelt werden. „Von Niedriglöhnen kann niemand fürs Alter vorsorgen.“, verdeutlicht die Präsidentin. „Wer arbeitet, muss dafür Lohn bzw. Gehalt bekommen, von dem er leben und vorsorgen kann.“
Noch problematisch: Die 35-Jahres-Grenze und die Freibeträge
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. wirbt dafür, die 35-Jahres-Grenze „flexibel“ auszugestalten und z. B. vorübergehende/begrenzte Arbeitslosigkeit mit einzubeziehen.
„Berufliche Lebensläufe sind ja heute selten gradlinig, Zeiten kurzer Arbeitslosigkeit zwischen zwei Anstellungen kommen immer häufiger vor. Möglich wäre z. B., dass in den 35 Jahren bis zu 12 Monate Arbeitslosigkeit enthalten sein können.“, erläutert Voss.
„Wir denken außerdem, dass die bisher geplanten Renten-Freibeträge bei der Grundsicherung im Alter und beim Wohngeld ausgeweitet werden sollten. So wäre sicher gestellt“, erklärt Voss, „dass die, die gearbeitet und Rentenbeiträge gezahlt haben, im Alter auch tatsächlich mehr Geld zur Verfügung haben als jemand, der nie gearbeitet oder keine Beiträge gezahlt hat.“
Knackpunkt: Bedürftigkeitsprüfung
Erwartungsgemäß lieferte der im Entwurf formulierte Verzicht auf die Bedürftigkeitsprüfung Zündstoff für Auseinandersetzungen.
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. lehnt eine Bedürftigkeitsprüfung als Voraussetzung des Grundrentenanspruchs ab. Und zwar aus folgenden Gründen:
1. steht die Bedürftigkeitsprüfung im krassen Gegensatz zur grundsätzlichen Anerkennung der Lebensleistung. Wenn die Lebensleistung (vermeintlich) nicht Bedürftiger rentenrechtlich nicht anerkannt würde, entstünde eine Art 2-Klassen-Lebensleistung.
2. Der bürokratische Aufwand wäre, im Verhältnis zu den erhofften Einsparungen, viel zu hoch.
3. sind Bedürftigkeitsprüfungen in der gesetzlichen Rentenversicherung schlicht systemfremd.
Vor allem aber besteht aus Sicht der Rentenexperten die Gefahr, dass die Leistung wie ein Almosen verstanden und von vielen Versicherten dann gar nicht in Anspruch genommen wird. Damit würde ihr eigentlicher Zweck verfehlt. Aus den gleichen Gründen lehnt der Bundesverband der Rentenberater e.V. auch den „Kompromissvorschlag“ einer Einkommensprüfung wie bei den Hinterbliebenenrenten ab.
„Wir hoffen sehr, dass sich die Beteiligten im Prozess nicht von parteipolitischem Kalkül leiten lassen und sich vor Allem am Wohl der Menschen orientieren, die viele Jahre ihres Lebens gearbeitet haben.“, sagt die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. mit Blick auf die noch ausstehenden Gesetzesberatungen.
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