25.08.2021

Grundrente – Ärger mit Ansage

Berlin, 25.08.2021

„Intransparent und für Laien nicht zu durchschauen!“
Grundrente startet mit vorhersehbaren Mängeln“

Bundesverband der Rentenberater e.V. sieht deutlichen Verbesserungsbedarf bei Umsetzung der Grundrentenzuschläge.

Auch wenn der Start der Grundrente politisch schon für Januar beschlossen war, treffen nun ankündigungsgemäß seit Juli die ersten Bescheide mit den neuen Grundrenten-zuschlägen ein. Die befürchteten Probleme beim Datenaustausch mit den Finanzämtern konnten also offenbar überwunden werden.

Was als Anerkennung der Lebensleistung angekündigt wurde, erweist sich bei näherer Betrachtung als undurchsichtig und für Laien nicht nachvollziehbar.

„Leider bestätigt sich unsere Befürchtung, dass überhaupt nicht klar wird, wie die Zuschläge zustande kommen.“, meint Anke Voss, die Präsidentin des Bundesverbands der Rentenberater e.V.

Zunächst erhalten die Rentnerinnen und Rentner eine Auflistung der infrage kommenden Zeiten. In einem weiteren Schritt wird den Betroffenen dann mitgeteilt, wie viel Grundrentenzuschlag ihnen nach Ansicht der DRV zusteht. Ob und ggf. welche Zeiten bei der Berechnung berücksichtigt wurden und wie genau der Anspruch berechnet wurde, bleibt unklar.

„Die Grundlagen für die Berechnung sind schlicht nicht aufgeführt und damit auch nicht nachvollziehbar. Die Betroffenen sollen offenbar dankbar nehmen was kommt und keine Fragen stellen.“, ärgert sich Voss.

Im Prinzip also genau wie bei den regulären Bescheiden, bei denen seit einiger Zeit ebenfalls die Berechnungsinformationen fehlen. Die DRV hatte die Bescheide in einem mehrstufigen Prozess dahingehend ‚optimiert‘. Auch diesbezüglich hatten schon der Bundesverband der Rentenberater wie auch die Landessozialgerichte NRW und Berlin-Brandenburg mangelnde Transparenz moniert.

Und so lauten die entscheidenden Fragen: Wie sollen Betroffene prüfen, ob wirklich alle relevanten Zeiten berücksichtigt und der Anspruch richtig berechnet wurde? Wer berät im Vorfeld zu den vielen komplexen Zusammenhängen bei der Grundrente, solange der Rentenbeginn und vielleicht sogar Einzahlungen für die Rente noch gestaltbar sind?

Die Antwort auf die zweite Frage lautet: Die Deutsche Rentenversicherung jedenfalls nicht!

Vom Rententräger erhalten Versicherte lediglich den Hinweis: „Der Anspruch auf Grundrente wird automatisch geprüft und ausgezahlt. Für Rentnerinnen und Rentner besteht kein Handlungsbedarf!“

Die DRV sieht den Beratungsbedarf bei Versicherten offenbar optimistisch: Sie geht für die Grundrente lediglich von einem zusätzlichen Umfang von 10 Minuten je Beratungsgespräch aus.

„Das dürfte bei einer Vielzahl der Fälle nicht reichen.“, erklärt Voss. Denn: „Die Berechnung der Grundrentenzuschläge ist hochkomplex. Das lässt sich weder in wenigen Minuten prüfen noch verständlich erläutern.“

Grundrentenbescheide sind intransparent und für Laien nicht zu durchschauen

In der gegenwärtigen Ausgestaltung können nur Experten überprüfen, ob wirklich alle in-frage kommenden Zeiten des Arbeitslebens berücksichtigt wurden. Dazu muss allerdings die schon erwähnte Aufstellung Punkt für Punkt mit dem Versicherungsverlauf abgegli-chen werden. Das ist extrem zeitaufwändig.

Um im nächsten Schritt herauszufinden, ob die Berechnungen korrekt ausgeführt wurden, müsste man wissen, welche Zeiten die DRV konkret berücksichtigt hat. Das ist selbst für Fachleute ohne die Berechnungsanlagen nicht möglich.

„Allem Anschein nach ist eine Prüfung der Grundrentenzuschläge schlicht nicht gewollt. Zumindest sind die Hürden so hoch, dass sich viele Betroffene vermutlich einfach damit zufriedengeben werden.“, bedauert Voss.

Wichtig für alle, die später unter Umständen auf Grundrente angewiesen sind:
Frühzeitig einen Rentenberater aufsuchen!

Die Höhe des Grundrentenzuschlages hängt von sehr vielen, unterschiedlichen Faktoren ab. Zu denen aber – wie erläutert – die Rentenversicherung nicht umfassend berät.

Betroffene können viele wichtige Aspekte erst erkennen, wenn es vielleicht schon zu spät ist – nämlich, wenn sie in Rente gehen. Mit entsprechendem Vorlauf lassen sich allerdings vor dem Renteneintritt noch die richtigen Weichen stellen.

Der Bundesverband der Rentenberater empfiehlt Betroffenen deswegen frühzeitig, einen unabhängigen Experten aufzusuchen.

Einen unabhängigen Rentenberater in ihrer Nähe finden Ratsuchende über die Homepage www.rentenberater.de.

Pressemitteilung zum Herunterladen als .pdf-Datei

slide-up