18.01.2023

Mehr Rente für pflegende Angehörige, die davon wissen!

Deutsche Rentenversicherung lenkt ein und akzeptiert Sichtweise des Bundesverbandes der Rentenberater: 99,99 % Teilrente ist möglich!

Rentnerinnen und Rentner, die zu Hause einen Angehörigen pflegen, können ihre eigene Rente merklich erhöhen, wenn sie die Rentenversicherung anweisen, statt der vollen Rente nur eine Teilrente zu leisten.

Die dadurch gewonnene Rentenerhöhung hängt vom Pflegegrad des Angehörigen und vom zeitlichen Abstand zur Regelaltersgrenze der pflegenden Person ab. Bei einer heute 67-jährige Rentnerin, die ein Jahr lang ihren Partner pflegt, der Pflegegeld auf Basis von Pflegegrad 2 bezieht, würde sich die Rente ab Juli nächsten Jahres um über 11 Euro pro Monat erhöhen – lebenslang! Bei einer angenommenen Lebenserwartung von 20 Jahren und Rentensteigerungen von 2 % pro Jahr ergibt das unterm Strich für ein Jahr Pflege eine zusätzliche Rente von 2.700 Euro.

Damit sich die Rente der pflegenden Angehörigen auf diese Weise erhöht, darf sie jedoch vorübergehend (während der Pflege) keine „Vollrente“ von 100 % beanspruchen. Entsprechend verzichten viele, die bereits im Ruhestand sind und zu Hause einen Angehörigen pflegen, freiwillig vorübergehend auf einen Bruchteil ihrer Rente und beantragen während der Pflege eine „Teilrente“ mit weniger als 100 %.

Die Deutsche Rentenversicherung wollte bisher nur Teilrenten von maximal 99 % anerkennen. Der Bundesverband der Rentenberater hatte bereits im September 2021 darauf hingewiesen, dass eine solche Teilrente auch in Höhe von 99,99 % möglich sei. Dem Hinweis lag ein Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts zugrunde, welches Rentenberater Harald Teschner aus München für eine Mandantin erstritten hatte. Denn offensichtlich zahlt sich ein höherer Prozentsatz für pflegende Rentenempfänger aus: Je knapper der Wert unter 100 % liegt, desto kleiner der erforderliche, vorübergehende Verzicht.

Thomas Neumann, der Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater, hatte nach dem Gerichtsurteil konstatiert: „Künftig müssen Betroffene bei der Teilrente also nur noch auf 0,01 % verzichten und nicht mehr auf einen vollen Prozentpunkt.“.

Bei einer „Durchschnittsrentnerin aus den alten Bundesländern“, die knapp 900 Euro gesetzliche Rente im Monat bezieht, macht der Unterschied zwischen 99 % und 99,99 % immerhin bereits über 100 Euro im Jahr aus.

Allerdings wertete die Deutsche Rentenversicherung das Urteil bei nachfolgenden Anträgen anderer Betroffener als Einzelfall, dem ansonsten nicht nachzukommen sei.

Im Laufe des vergangenen Jahres ergingen dann bundesweit weitere Urteile, die eine 99,99 % Teilrente für rechtmäßig erklärten. So erstritten beispielsweise Rentenberaterin Sabine Furtmayr-Sendöl vor dem Sozialgericht in Landshut, der Rentenberater Markus Vogts in Karlsruhe und Freiburg und Rentenberater Siegbert Hümmer in Würzburg die angepassten Teilrenten für ihre Mandanten. Auch die Deutsche Rentenversicherung Nord musste einlenken, nachdem der Rentenberater Jasper Gülck seine Mandanten erfolgreich vertreten hatte.

„Wir gehen davon aus, dass damit ab sofort die höchstmögliche Teilrente auch ohne Klage möglich sein wird!“, so Thomas Neumann. „Das verdanken wir den zahlreichen Rentnerinnen und Rentnern, die parallel zum Zeiteinsatz für die Pflege auch noch bereit waren, mit Hilfe eines Rentenberaters ihr gutes Recht durchzusetzen!“.

Die neue Form der 99,99 % Teilrente lohnt für fast alle pflegenden Rentnerinnen und Rentner! Das zeigt das Beispiel: Der Verzicht von 0,01 % kostet die Durchschnittsrentnerin etwa einmalig 1 Euro im Jahr und erhöht die Rente ab Juli des Folgejahres um dauerhaft über 11 Euro im Monat! Je nach Pflegegrad und Leistung (Pflegesachleistung, Pflegegeld oder Kombileistung) sowie Alter kann die Rentensteigerung auch noch erheblich höher ausfallen!

Auch für Frührentner, die weiter arbeiten und ihren Anspruch auf Krankengeld nicht verlieren wollen, ist die Frage, ob ihre Rente um 1 % oder um 0,01 % gekürzt wird, relevant. Betroffene können sich dazu von unabhängigen Rentenberaterinnen und Rentenberatern beraten lassen.

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