21.12.2020

Sinnvoll und wirksam, aber noch Luft nach oben!

Berlin, 21.12.2020

Bundesverband der Rentenberater begrüßt die Verlängerung der höheren Hinzuverdienstgrenzen für Rentner bis 31.12.2021.

Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht und weiterarbeitet, kann im Kalenderjahr 2021 bis zu 46.060 Euro dazu verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Der entsprechenden Änderung im Sozialgesetzbuch VI hat der Bundesrat am Freitag zugestimmt.

„Wir hatten im Vorfeld gefordert, diese Regelung auf das Jahr 2021 auszuweiten und freuen uns, dass diese Entscheidung nun so gekommen ist.“, sagt Anke Voss, Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V.

Die Regelung war geschaffen worden, um dort Anreize zu setzen, wo dringend Arbeitskräfte gebraucht werden. Vor allem natürlich in der Pflege und in der Bildung, aber auch andere Wirtschaftszweige sollten davon profitieren, dass Fachkräfte länger arbeiten.

„Nach unserer Einschätzung ist genau dieser Effekt auch eingetreten.“, erklärt Voss. „Das betrifft Menschen, die schon einen Anspruch auf die sogenannte Flexi-Rente haben und sich nun entscheiden, neben der Rente weiter zu arbeiten. Einfach weil sie sehen, dass sie gebraucht werden.“

Und das nützt dann beiden Seiten. Nachgefragt wird das Modell auch von Menschen, die eigentlich schon in Rente gehen wollten, diesen Schritt aber noch aufgeschoben haben, weil die Rente allein nicht reicht. Mit den verbesserten Einkommensmöglichkeiten, Rente plus (volles) Gehalt, können sie diesen Schritt nun schon früher machen.

Damit noch mehr ältere Arbeitnehmer in systemrelevanten Berufen davon Gebrauch machen, müssten nach Auffassung der Rentenexperten die attraktiven Hinzuverdienstmöglichkeiten aber noch stärker beworben werden. „Da ist sicher noch Luft nach oben, denn viele Versicherte erfahren erst von uns davon.“, meint Voss.

Arbeiten neben der vorgezogenen Rente war bisher für Viele nicht attraktiv, weil das erzielte Einkommen über 6.300,- Euro die Rente anteilig reduziert hat. Durch die Regelungen des Sozialschutzpakets bleibt die Rente bis zur Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro unberührt.

Positiver Nebeneffekt: Dadurch, dass nun auch weiter Beiträge abgeführt werden, erhöht sich später die Altersrente. „Vielleicht ist das der Anfang einer Entwicklung, die insgesamt zu flexibleren Hinzuverdienstmöglichkeiten führt. Weil es eben nicht nur der Wirtschaft nützt, sondern weil es für viele Betroffene mehr persönliche Freiheit bedeutet.“, betont Voss.

Wichtig: Den Vorgang unbedingt von einem Rentenberater prüfen lassen

Die Kombination Rente plus Einkommen kann sich im Einzelfall aber auch negativ auswirken, z. B. bei Krankengeld- oder Kurzarbeitergeldbezug oder im Einzelfall auch bei Anspruch auf Betriebsrente.

Ob sich die Neuregelung nun im Einzelfall tatsächlich positiv auswirkt, sollten Versicherte also unbedingt von registrierten Rentenberatern prüfen lassen.

Persönliche Beratungstermine sind in fast allen Kanzleien mit den gebotenen Sicherheitsregeln im Rahmen der Corona-Pandemie möglich. Über die Homepage www.rentenberater.de finden Ratsuchende die Telefonnummern und Mailadressen der unabhängigen Rentenexperten in ihrer Nähe.

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