Trotz Gesetzesänderung: Viele Betriebsrentner zahlen weiter volle Krankenkassenbeiträge.
Berlin, 04.03.2020
Seit 1. Januar sollten Betriebsrentner bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entlastet werden. Weil das Gesetz aber bislang nicht umgesetzt wird, zahlen viele Betriebsrentner zu hohe Beiträge.
Um die betriebliche Altersvorsorge zu fördern und den seit Jahren erhobenen Vorwurf der ‚Doppelverbeitragung‘ zu entkräften, wurde zum 1. Januar 2020 ein Freibetrag für GKV-Beiträge auf Betriebsrenten eingeführt.
Bis zu einer Höhe von 159,25 € bleiben Betriebsrenten im Jahr 2020 in der GKV beitragsfrei. Nur für Betriebsrenten, die über dem Freibetrag liegen, werden anteilig Beiträge fällig. Daraus ergeben sich Entlastungen in Höhe von bis zu 300 Euro pro Jahr. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden von diesem Freibetrag jedoch nicht erfasst.
Bislang wird dieses Gesetz aber überwiegend gar nicht angewendet. Der Grund dafür sollen technische Probleme im elektronischen Datenaustausch zwischen Versorgungsträgern und Krankenkassen sein. Die Konsequenz: Voraussichtlich bis Anfang 2021 zahlen Betriebsrentner den vollen Beitragssatz in der KV.
„Das ist nicht akzeptabel.“, sagt Anke Voss, die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. „Die Kassen ziehen weiter die vollen Beiträge ein. Geld, das ihnen schlicht nicht zusteht.“
Zwar werden dem Betriebsrentner – wenn die technische Umsetzung abgeschlossen ist – zu viel gezahlte Beiträge erstattet, allerdings bisher ohne konkreten Zeitpunkt und auch ohne Verzinsung.
“Was mich daran besonders ärgert ist, dass einige Versorgungsträger die Betroffenen noch nicht einmal mit den Rentenbescheiden darauf hinweisen, dass sie u.U. mit zu hohen KV-Beiträgen belastet werden.“, verdeutlicht Voss.
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. fordert die gesetzlichen Krankenkassen auf, dafür zu sorgen, dass geltendes Recht auch umgehend angewendet wird.
„Ärgerlich ist außerdem, dass die Betriebsrentner in Wirklichkeit kaum spürbar entlastet werden.“, betont die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V.
Maximal 25 Euro im Monat sind zwar besser als nichts – eine tatsächliche Entlastung wäre es, Betriebsrentner wie auch bei der gesetzlichen Rente nur mit dem halben GKV-Beitragssatz zu belasten. Das hatte der Bundesverband der Rentenberater e.V. immer wieder gefordert. Die volle Beitragslast wird von Betriebsrentnern verständlicherweise als nachträgliche Doppelbelastung empfunden. Darüber hinaus kritisiert der Bundesverband der Rentenberater e.V., dass die Regelung nur für die Pflichtversicherten in der GKV gilt.
Freiwillig gesetzlich Versicherte werden nicht entlastet – eine weitere Ungleichbehandlung für diese Versichertengruppe, die bereits mit Beiträgen aus Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen belastet wird.
Eine konsistente sowie praktikable Lösung hätte in der Einbeziehung aller gesetzlich Krankenversicherten bestanden. Auch wäre die Umsetzung durch die Anwendung des Freibetrages auf Kranken- und Pflegeversicherung deutlich vereinfacht worden.