„Wer Altersarmut wirklich bekämpfen will, kommt an der Rente nach Mindesteinkommen kaum vorbei!“
Köln, 07.10.2012
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. fordert in der ARD die „Wiederbelebung“ der bis 1992 geltenden Regelung
Bis 1992 galt folgende Regelung: Für alle, die mindestens 35 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben und durch zu geringe Einkommen eine Rente unterhalb der Grundsicherung bekämen, gelten günstigere Berechnungsmodelle für die gesetzliche Rente.
„Mit diesem Modell übernimmt tatsächlich der Staat die Verantwortung im Kampf gegen Altersarmut und verschiebt das Problem nicht in die private Vorsorge.“, sagt Martin Reißig, der Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. „Mit den aktuell diskutierten Vorschlägen zur Reform des Rentensystems – egal ob von CDU, SPD oder den Jungen Abgeordneten – lässt sich Altersarmut in keinem Fall bekämpfen. Wir müssen die Probleme aber jetzt sofort lösen,“ so Reißig weiter, „wenn in ein paar Jahren die geburtenstarken Jahrgänge mit vielen Geringverdienern in Rente gehen, ist es zu spät.“
Sowohl das Betriebsrentenmodell der SPD als auch die Zuschussrente der Regierung verschiebt die Altersvorsorge von der gesetzlichen Rente hin zur privaten Vorsorge. Reißig kritisierte dasam Sonntagabend im „Bericht aus Berlin“ in der ARD und weist darauf hin, dass nach Erfahrungen von Rentenberatern gerade Geringverdiener sehr selten privat vorsorgen. „Eine Entwicklung, die inzwischen auch mittlere Einkommensschichten erreicht, weil zum einen das Vertrauen in die Vorsorgemodelle fehlt und immer häufiger auch das Geld.“
Außerdem wurden und werden der gesetzlichen Rente durch verschiedene private Vorsorgemodelle massiv Beiträge entzogen. Beispiel Betriebsrente: Wer in eine Betriebsrente einzahlt, senkt sein Bruttogehalt. Er zahlt dann weniger Beiträge in die Rentenkasse.
Dazu kommt: Auch der Arbeitgeber zahlt geringere Rentenbeiträge. Die Folge: Die Kassen sind leer, es gibt weniger gesetzliche Rente. Und: Statt in der Rentenkasse landet das Geld bei den Versicherungen. Die Konzerne haben rund 45 Milliarden Euro Beiträge und staatliche Zulagen eingesammelt.
Dagegen wäre nichts zu sagen – wenn die privaten Vorsorgesysteme besser wären als die gesetzliche Rentenversicherung. „Sind sie aber nicht“, rechnet Martin Reißig, der Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. vor. „Die gesetzliche Rente ist durch die private Vorsorge schon mal niedriger. Das muss die Betriebsrente dann also mehr erwirtschaften.
Dann müssen für die Betriebsrente in der Regel auch noch rund sieben Prozent mehr Krankenkassenbeiträge gezahlt werden als in der gesetzlichen Rentenversicherung.“
Hier müsste die private Versicherung also auch etwas drauflegen, um besser zu sein.
„Und dann“, so Reißig weiter, „wollen die Versicherungsvertreter, die diese Produkte verkaufen, ja auch eine Provision haben. Letztendlich muss also so ein privater Vertrag 12 bis 15 Prozent besser laufen, als die gesetzliche Rentenversicherung, damit der Arbeitnehmer am Ende genauso viel in der Tasche hat. In Zeiten der Finanzkrise ist das völlig unrealistisch.“
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. fordert daher dringend die Anpassung und Wiedereinführung der Rente nach Mindesteinkommen und weitere Maßnahmen, um die gesetzliche Rente zu stärken, z. B. durch Anhebung des Rentenniveaus und Regelungen gegen Niedriglöhne.