Zu kurz gedacht – wie die neuen Rentenbescheide die Rentner verwirren
Berlin, 02.03.2018
Rentenbescheide werden ab 2018 kürzer. Aber: Ausgerechnet nach Informationen, wie die Rentenhöhe zustande kommt, müssen Betroffene nun lange suchen, kritisiert der Bundesverband der Rentenberater e.V.
Rentenbescheide sollen übersichtlicher und verständlicher werden. Deswegen hat die Deutsche Rentenversicherung in den vergangenen Jahren diverse redaktionelle Veränderungen vorgenommen. Durch die für 2018 geplanten Änderungen sollen die Bescheide vor allem kürzer und so eigentlich übersichtlicher werden.
„Das Gegenteil ist der Fall.“, sagt der Rentenberater Sascha Schilbach, Mitglied im Bundesverband der Rentenberater e.V. Er hat zu diesem Thema einen ausführlichen Artikel auf dem Portal openpr.de veröffentlicht.
„Was auf den ersten Blick gut gedacht erscheint, nämlich den Rentenbescheid kurz und knapp zu halten, bewirkt, dass bestimmte Informationen nun kaum mehr zu finden sind.“, erklärt Schilbach.
Kürzer werden die Bescheide künftig dadurch, dass bestimmte Anlagen dem Rentenbescheid nicht mehr standardmäßig beigefügt werden. Dass ausgerechnet die Anlagen entfallen sollen, über die die Rentenhöhe ermittelt wird, erscheint besonders problematisch. Die Ermittlung der Entgeltpunkte, aus denen die individuelle Rentenhöhe berechnet wird, ist damit selbst für interessierte Laien nicht mehr nachvollziehbar.
Wer einen vollständigen und ausreichend begründeten Rentenbescheid in seinen Händen halten will, muss die entsprechenden Anlagen nachträglich anfordern.
Rentenbescheid vom Rentenberater prüfen lassen
Weil es auch noch weitere Änderungen geben soll, ist es um so wichtiger, den Rentenbescheid von einem zugelassenen, unabhängigen Rentenberater prüfen zu lassen. Die Experten für Rentenrecht sind darauf spezialisiert, die teilweise sehr unübersichtlichen Rentenbescheide und die Rentenberechnungen zuverlässig zu prüfen.
Werden Fehler festgestellt, darf ein Rentenberater die Interessen seiner Mandanten außergerichtlich im Widerspruchsverfahren und auch gerichtlich vor Sozial- und Landessozialgerichten vertreten.
Den vollständigen Artikel von Sascha Schilbach lesen Sie hier:
https://www.openpr.de/news/994220/Rentenbescheid-2018-Neugestaltung-der-vierte-Streich-Rentenbescheid-kuerzer-und-neu-sortiert.html