Ausschuss für Berufsrecht
Der Ausschuss für Berufsrecht wurde 2013 eingerichtet und berät den Vorstand des Bundesverbandes in Fragen des Berufs- und Berufsausübungsrechts der Rentenberater.
Themen sind unter anderen die theoretische und praktische Sachkunde, Anforderungen an die Fortbildung, Besonderheiten bei der Registrierung von registrierten Erlaubnisinhabern nach dem bis zum 30.06.2008 geltenden Recht, der Umfang der außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeit sowie die Befassung mit anstehenden Gesetzesänderungen im Hinblick auf unseren Berufsstand.