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DSGT-Symposium: Sterbehilfe – Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben

Donnerstag, 03.04.2025 | GKV-Spitzenverband

Der DSGT veranstaltet am 03.04.2025 in Berlin (Präsenz) ein Symposium zum Thema

»Sterbehilfe – Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben«

Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung vom 26. Februar 2020 – 2 BvR 2347/15 – das Recht auf selbstbestimmtes Sterben manifestiert. Dem Gesetzgeber obliegt die konkrete Ausgestaltung. Das Parlament hat dazu intensiv über verschiedene Anträge diskutiert, die Abgeordnete parteiübergreifend gemeinsam gestellt hatten. Keiner der Anträge erreichte die erforderliche parlamentarische Mehrheit. Dies zeigt die Komplexität des Themas, das weit über rein rechtliche Fragen hinausgeht.

Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. (DSGT), zu dessen Aufgaben es gehört, als interdisziplinärer Fachverband aktuelle Gesetzgebungsvorhaben zu begleiten sowie den Erfahrungsaustausch unter Mitgliedern und weiteren Vertretern sozialpolitischer Aktivitäten zu fördern, beschäftigt sich mit diesem wichtigen Thema.

Die Regelung der assistierten Selbsttötung bewegt sich in einem Spannungsfeld unterschiedlicher verfassungsrechtlicher Schutzaspekte. Die Achtung vor dem grundlegenden, auch das eigene Lebensende umfassenden Selbstbestimmungsrecht desjenigen, der sich in eigener Verantwortung dazu entscheidet, sein Leben selbst zu beenden, und hierfür Unterstützung sucht, tritt in Kollision zu der Pflicht des Staates, die Autonomie Suizidwilliger und darüber auch das hohe Rechtsgut Leben zu schützen.

Deswegen wird sich das Expertenforum des DSGT mit der Frage beschäftigen, was Ethik, Medizin, Justiz und Kirche zur Umsetzung des Karlsruher Urteils beitragen können. Die Kommission SGB V des DSGT hat diesen Fachtag vorbereitet. Unser Anspruch ist es, auf hohem Niveau eine sachlich fundierte Diskussion unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte zu führen. Unser Ziel ist es, in einer offenen Diskussion und entlang der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung dem Recht auf Sterben Gestalt und Rahmen zu geben.

Anmeldungen sind über die Homepage des DSGT vorzunehmen.

Ablauf

10:00 Uhr
Begrüßungskaffee
10:30 Uhr
Begrüßung
Christoph Altmiks,
Leiter des Stabsbereichs Justiziariat beim GKV-Spitzenverband

Michael Löher,
Präsident des Deutschen Sozialgerichtstages e.V.
11:00 Uhr
Input-Referat
Monika Hermanns
Richterin des Bundesverfassungsgerichts a. D.
Mitglied des 2. Senats in dem Verfahren 2 BvR 2347/15
11:30 - 13:00 Uhr
Podiumsdiskussion mit Einführungsstatements

Prof. Dr. Stephan Rixen
Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln, Leiter des Instituts für Staatsrecht, Mitglied des Deutschen Ethikrates

Prof. Dr. med. Claudia Bausewein
Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V., Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer und dort im Ausschuss für ethische und medizinischjuristische Grundsatzfragen

Renate Künast
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwältin, Mitverfasserin zweier Gesetzgebungsvorhaben

Monika Hermanns
Richterin des Bundesverfassungsgerichts a. D.

Kardinal Dr. Heiner Koch (angefr.)
Erzbistum Berlin

Moderation: Monika Paulat
Präsidentin des Landessozialgerichts a.D., Ehrenpräsidentin des Deutschen Sozialgerichtstages e.V.
13:00 - 13:45 Uhr
Mittagspause
13:45 - 15:45 Uhr
Workshops 1 - 3 (siehe Programm-Flyer)
15:45 Uhr
Kaffeepause
16:00 Uhr
Berichte aus den Workshops
Ausblick und Verabschiedung
17:00 Uhr
Ende der Veranstaltung

Teilnahmegebühr

Teilnahmegebühr: 60,00 Euro

für Mitglieder des DSGT.

Nichtmitglieder zahlen: 95,– €

Studierende und Menschen mit Behinderung (ab GdB 50) zahlen: 35,– € 

Der Tagungsbeitrag wird mit Teilnahmezusage erhoben.

Teilnahmegebühr

Teilnahmegebühr: 60,00 Euro

Veranstalter

Deutscher Sozialgerichtstag e.V., c/o BSG
Graf-Bernadotte-Platz 5
34119 Kassel

Veranstaltungsort (Barrierefreier Zugang gewährleistet)

GKV-Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin
Zur Anmeldung (DSGT-Website)
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