DSGT-Workshop: „Künstliche Intelligenz im sozialgerichtlichen Verfahren“
Der DSGT veranstaltet am 12.05.2025 in Kassel (Präsenz) einen Workshop unter dem Thema
Künstliche Intelligenz (KI) ist ein nicht mehr wegzudenkender Teil der Digitalisierung und findet zusehends auch Eingang in die Rechtspflege. Während sich Rechtsanwaltskanzleien vor allem in Masseverfahren bereits von KI unterstützen lassen, stehen ihnen Richterinnen und Richter gegenüber, die die künstlich produzierten Textmassen nach wie vor händisch auswerten. Im Sozialrecht führt der Amtsermittlungsgrundsatz zudem dazu, dass die Gerichte den entscheidungserheblichen Sachverhalt aus nicht selten mehrere tausend Seiten dicken Verwaltungsakten herausarbeiten müssen. Hierbei kann KI für die Justiz wertvolle Unterstützung leisten.
Allerdings birgt der Einsatz von KI auch Risiken: KI-Algorithmen lassen sich in der Regel nicht nachvollziehen. Wie lässt sich die Transparenz und die gesellschaftliche Akzeptanz der unter Einsatz von KI zustande gekommenen gerichtlichen Entscheidungen sichern? Und wie kann sichergestellt werden, dass Richterinnen und Richter den KI-generierten Output kritisch und kompetent prüfen anstatt ihm blind zu vertrauen? Die 2024 in Kraft getretene und stufenweise anwendbare europäische KI-Verordnung enthält auch Vorgaben für den Einsatz von KI in der Rechtspflege. Sie verfolgt einen risikobasierten Ansatz und stuft KI-Systeme im Rahmen der Justiz teilweise als „Hochrisiko-KI-Systeme“ ein. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich hieraus für den Einsatz in der Justiz?
Der Workshop sucht nach Antworten auf diese Fragen und bietet den Teilnehmenden Gelegenheit zum Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aus ganz Deutschland und damit auch Einblicke in Digitalisierungsstrategien anderer Bundesländer. Er soll aber auch dazu dienen, zeitnah Leitlinien für den Umgang mit KI im sozialgerichtlichen Verfahren zu entwickeln und so die weitere Digitalisierung der Justiz aktiv mitzugestalten. Hierbei werden wir von namhaften Expertinnen und Experten beraten.
Anmeldungen sind über die Hompage des DSGT vorzunehmen.
Ablauf
Dr. Frank Bockholdt, Richter am Bundessozialgericht, Vorsitzender der
Kommission Verfahrensrecht des Deutschen Sozialgerichtstags e.V.
Dr. Jan Alexander Daum, Richter (Sozialgericht Darmstadt), Vorsitzender
der Ethikkommission des Deutschen Sozialgerichtstags e.V.
Dr. Christine Fuchsloch, Präsidentin des Bundessozialgerichts
Prof. Dr. Henning Müller, Direktor des Sozialgerichts Darmstadt
Dr. Jan Alexander Daum, Richter (Sozialgericht Darmstadt)
Prof. Dr. Matthias Grabmair, Technische Universität München, Leiter der
Forschungsprojekts Generatives Sprachmodell der Justiz (GSJ)
Dr. Doris Allhutter, Österreichische Akademie der Wissenschaften und
Leiterin des Forschungsprojekts AUTO-WELF, das den steigenden Einsatz
automatisierter Entscheidungsfindung im Wohlfahrtssektor in Europa
untersucht
Arbeitsgruppen u.a. zu den Themen Automation Bias, Transparenz,
gesellschaftliche Akzeptanz
Teilnahmegebühr
Teilnahmegebühr: 30,00 Euro
für Mitglieder des DSGT.
Nichtmitglieder zahlen: 50 EUR.
Der Tagungsbeitrag wird mit Teilnahmezusage erhoben.